Seit 10. März ist die EU-Transparenzverordnung in Kraft. Die Stuttgarter gibt über die Handhabung der Nachhaltigkeitsvorgaben auf einer eigenen Seite Auskunft.
Seit 10. März ist die EU-Transparenzverordnung in Kraft. Die Stuttgarter gibt über die Handhabung der Nachhaltigkeitsvorgaben auf einer eigenen Seite Auskunft.
Die Transparenzverordnung (TVO) nimmt Produktgeber und Vermittler seit Anfang März in konkreten Punkten in die Pflicht. Damit Sie als Vermittler stets auskunftsfähig bleiben, hat die Stuttgarter auf einer Sonderseite alle relevanten Fakten und Auskünfte zusammengestellt.
Dort erfahren Sie unter anderen, wie die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen oder die Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken konkret aussehen.
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Am 19.12.1974 trat das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft – ein runder Geburtstag für die arbeitsrechtliche Normierung der Betriebsrenten in Deutschland….
Per Protoschill
Rückübertragung einer Anwartschaft aus Pensionszusage
Geschiedene Eheleute können per Scheidungsfolgenvereinbarung klären, dass der interne Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden und die Pensionszusage wieder dem Ex-Ehemann in voller Höhe…