Die bAV ist kein Problemfall, sondern ein funktionierendes und verlässliches System. Die größten Hindernisse sind Bürokratie, Komplexität, Rechtsunsicherheit, mangelnde Portabilität und langsame politische Umsetzung. Statt möglicher neuer Verpflichtungen aus einem Sozialpartnerdialog sind vielmehr einfache, digitale und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen gefragt.
Aus den Vorschlägen der Rentenkommission ergeben sich zahlreiche Umsetzungsvorschläge zur Reform der ersten und dritten Säule der Altersversorgung, also der gesetzlichen Rentenversicherung und der (geförderten) privaten Altersversorgung. Zur zweiten Säule, zu der ja die bAV gehört, finden sich nur einige wenige Empfehlungen. Umso wichtiger erscheint es, auch die Punkte zu konkretisieren, die ihre weitere Verbreitung als funktionierendes und verlässliches System fördern können.
„Geringe Verbreitung“ als Hauptkritik
Die Feststellung der Rentenkommission, die bAV hätte ein „Verbreitungsproblem“ – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) –, verdient auf jeden Fall einen genauen Blick. Und ja, es ist richtig, dass der Verbreitungsgrad und vermutlich auch die Renten und Anwartschaften in Bereichen wie beispielsweise der Großindustrie deutlich höher sind. Der Grund dafür ist auch recht einfach zu erklären: Hier gibt es zum einen eine jahrzehntelange Tradition, verbunden mit komfortablen Ausgangssituationen der Unternehmen in den letzten Jahren. Zum anderen spielt die Unternehmensgröße bei der bAV-Verbreitung eben auch eine Rolle.
Zu hohe Komplexität für den Mittelstand
Je größer Unternehmen sind, desto mehr Expertise zur bAV in Bezug auf Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist vorhanden. Regelmäßig leisten das die Personalbereiche. Aber ein Einzelunternehmer? Ein Mittelständler? Konzentriert sich in der Regel voll auf seine originäre Tätigkeit und den Unternehmenszweck. Und der hat selten mit bAV zu tun.
Deshalb ist hier Unterstützung für die KMU besonders nötig. Die können beispielsweise unabhängige Vermittler und bAV-Experten leisten. Zusätzlich helfen digitalisierte bAV-Verwaltungssysteme, um das Zusammenspiel mit der Personalverwaltung zu erleichtern.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden durch komplexe Regelungen deshalb besonders belastet. Jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand und jede neue Dokumentationspflicht erschweren die Einführung und Betreuung der bAV. Der Hinweis der Rentenkommission, beim Sozialpartnerdialog ausreichend den Mittelstand mit einzubinden, kann gar nicht hoch genug bewertet werden.
Bürokratie, Prozesse, Rechtssicherheit
Die Wunschzettel in der bAV sind lang – und dennoch steht immer wieder dasselbe darauf. Und beim Reformdruck überall und allerorten dürfte es wahrscheinlich sein, dass wieder Wünsche unerfüllt bleiben. So gilt es, die wichtigsten für eine Erhöhung der bAV-Verbreitung zu adressieren – und abzuwägen, was es letztlich kosten darf.
Eine Erleichterung quasi zum Nulltarif wäre der Wegfall des Schriftformerfordernisses in der bAV (insbesondere für die steuerlichen Tatbestände) zugunsten der sonst üblichen Textform. Eine Klarstellung von Garantieanforderungen für die beitragsorientierten Zusagen würde Rechtssicherheit und mehr Spielraum bei der Kalkulation von Anwartschaften schaffen – auch das, ohne dass es großer Aufwände bzw. Kosten bedarf.
Portabilität verbessern
Arbeitnehmer wechseln heute häufiger den Arbeitgeber. Die Mitnahme von Versorgungsansprüchen lässt sich noch nicht immer einfach organisieren – insbesondere bei dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse. Dadurch verliert die bAV an Attraktivität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier liegen bereits Vorschläge der Verbände in der Schublade, wie durch Mitgabe von Verträgen mehr und durchgängige Portabilität erreicht werden kann.
Der Effekt von „Mitmachen lohnt sich: Gib eins, bekomme zwei!“
Überlegungen, Arbeitgeber zur Einführung einer bAV zu verpflichten, sind besonders kritisch zu sehen. Die gesamte heutige bAV-Landschaft ist ein Ergebnis der Bereitschaft, aus eigenem Antrieb zusätzliche Verantwortung für die Belegschaft zu übernehmen. Viele Arbeitgeber engagieren sich freiwillig. Mehr Verbreitung entsteht daher durch bessere Rahmenbedingungen und nicht durch zusätzliche Pflichten.
Und hier kommen wir in den Bereich, wo es was kosten darf und muss. Dieses Engagement gehört (mehr) gefördert, insbesondere für Arbeitgeber. In bAV-Systemen, in denen ein Arbeitnehmer 50 Euro Entgelt umwandelt und der Arbeitgeber noch 100 Euro eigene Vorsorgebeiträge dazugibt, wird das besonders deutlich. Und solche Systeme sind immer häufiger anzutreffen.
Zu langsame politische Umsetzung gefährdet Schließung von Versorgungslücken und bewirkt schleppende Bedarfsanalyse
Es kommt auch wesentlich darauf an, die wichtigen Punkte schnell umzusetzen. Abwarten hemmt die Entscheidungsfähigkeit zum Vorsorge-Engagement zuerst bei den Arbeitgebern. Leider haben wir das auch schon beim BRSG II erlebt, etwa bei der verzögerten Verbesserung der Niedrigverdiener-Förderung.
Und: Je besser es uns bereits heute gelingt, über die bAV viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit den Arbeitgebern zu versorgen, desto besser wird es für alle sein.



