Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Reformideen

bAV funktioniert – und es geht noch besser

Die bAV ist kein Problemfall, sondern ein funktionierendes und verlässliches System. Die größten Hindernisse sind Bürokratie, Komplexität, Rechtsunsicherheit, mangelnde Portabilität und langsame politische Umsetzung. Statt möglicher neuer Verpflichtungen aus einem Sozialpartnerdialog sind vielmehr einfache, digitale und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen gefragt.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
03.08.2026
bAV funktioniert – und es geht noch besser
Per Protoschill © Die Stuttgarter

Die bAV ist kein Problemfall, sondern ein funktionierendes und verlässliches System. Die größten Hindernisse sind Bürokratie, Komplexität, Rechtsunsicherheit, mangelnde Portabilität und langsame politische Umsetzung. Statt möglicher neuer Verpflichtungen aus einem Sozialpartnerdialog sind vielmehr einfache, digitale und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen gefragt.

Aus den Vorschlägen der Rentenkommission ergeben sich zahlreiche Umsetzungsvorschläge zur Reform der ersten und dritten Säule der Altersversorgung, also der gesetzlichen Rentenversicherung und der (geförderten) privaten Altersversorgung. Zur zweiten Säule, zu der ja die bAV gehört, finden sich nur einige wenige Empfehlungen. Umso wichtiger erscheint es, auch die Punkte zu konkretisieren, die ihre weitere Verbreitung als funktionierendes und verlässliches System fördern können.

„Geringe Verbreitung“ als Hauptkritik

Die Feststellung der Rentenkommission, die bAV hätte ein „Verbreitungsproblem“ – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) –, verdient auf jeden Fall einen genauen Blick. Und ja, es ist richtig, dass der Verbreitungsgrad und vermutlich auch die Renten und Anwartschaften in Bereichen wie beispielsweise der Großindustrie deutlich höher sind. Der Grund dafür ist auch recht einfach zu erklären: Hier gibt es zum einen eine jahrzehntelange Tradition, verbunden mit komfortablen Ausgangssituationen der Unternehmen in den letzten Jahren. Zum anderen spielt die Unternehmensgröße bei der bAV-Verbreitung eben auch eine Rolle.

Zu hohe Komplexität für den Mittelstand

Je größer Unternehmen sind, desto mehr Expertise zur bAV in Bezug auf Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist vorhanden. Regelmäßig leisten das die Personalbereiche. Aber ein Einzelunternehmer? Ein Mittelständler? Konzentriert sich in der Regel voll auf seine originäre Tätigkeit und den Unternehmenszweck. Und der hat selten mit bAV zu tun.

Deshalb ist hier Unterstützung für die KMU besonders nötig. Die können beispielsweise unabhängige Vermittler und bAV-Experten leisten. Zusätzlich helfen digitalisierte bAV-Verwaltungssysteme, um das Zusammenspiel mit der Personalverwaltung zu erleichtern.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden durch komplexe Regelungen deshalb besonders belastet. Jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand und jede neue Dokumentationspflicht erschweren die Einführung und Betreuung der bAV. Der Hinweis der Rentenkommission, beim Sozialpartnerdialog ausreichend den Mittelstand mit einzubinden, kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Bürokratie, Prozesse, Rechtssicherheit

Die Wunschzettel in der bAV sind lang – und dennoch steht immer wieder dasselbe darauf. Und beim Reformdruck überall und allerorten dürfte es wahrscheinlich sein, dass wieder Wünsche unerfüllt bleiben. So gilt es, die wichtigsten für eine Erhöhung der bAV-Verbreitung zu adressieren – und abzuwägen, was es letztlich kosten darf.

Eine Erleichterung quasi zum Nulltarif wäre der Wegfall des Schriftformerfordernisses in der bAV (insbesondere für die steuerlichen Tatbestände) zugunsten der sonst üblichen Textform. Eine Klarstellung von Garantieanforderungen für die beitragsorientierten Zusagen würde Rechtssicherheit und mehr Spielraum bei der Kalkulation von Anwartschaften schaffen – auch das, ohne dass es großer Aufwände bzw. Kosten bedarf.

Portabilität verbessern

Arbeitnehmer wechseln heute häufiger den Arbeitgeber. Die Mitnahme von Versorgungsansprüchen lässt sich noch nicht immer einfach organisieren – insbesondere bei dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse. Dadurch verliert die bAV an Attraktivität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier liegen bereits Vorschläge der Verbände in der Schublade, wie durch Mitgabe von Verträgen mehr und durchgängige Portabilität erreicht werden kann.

Der Effekt von „Mitmachen lohnt sich: Gib eins, bekomme zwei!“

Überlegungen, Arbeitgeber zur Einführung einer bAV zu verpflichten, sind besonders kritisch zu sehen. Die gesamte heutige bAV-Landschaft ist ein Ergebnis der Bereitschaft, aus eigenem Antrieb zusätzliche Verantwortung für die Belegschaft zu übernehmen. Viele Arbeitgeber engagieren sich freiwillig. Mehr Verbreitung entsteht daher durch bessere Rahmenbedingungen und nicht durch zusätzliche Pflichten.

Und hier kommen wir in den Bereich, wo es was kosten darf und muss. Dieses Engagement gehört (mehr) gefördert, insbesondere für Arbeitgeber. In bAV-Systemen, in denen ein Arbeitnehmer 50 Euro Entgelt umwandelt und der Arbeitgeber noch 100 Euro eigene Vorsorgebeiträge dazugibt, wird das besonders deutlich. Und solche Systeme sind immer häufiger anzutreffen.

Zu langsame politische Umsetzung gefährdet Schließung von Versorgungslücken und bewirkt schleppende Bedarfsanalyse

Es kommt auch wesentlich darauf an, die wichtigen Punkte schnell umzusetzen. Abwarten hemmt die Entscheidungsfähigkeit zum Vorsorge-Engagement zuerst bei den Arbeitgebern. Leider haben wir das auch schon beim BRSG II erlebt, etwa bei der verzögerten Verbesserung der Niedrigverdiener-Förderung.

Und: Je besser es uns bereits heute gelingt, über die bAV viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit den Arbeitgebern zu versorgen, desto besser wird es für alle sein.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen
BMF schafft Klarheit

Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen

Mit Schreiben vom 17.9.2026 schließt sich das BMF dem BFH-Beschluss vom 4.9.2024 an und hebt das bisher gültige Schreiben aus 2002 auf. Ausgangspunkt bilden der BFH-Beschluss vom 4.9.2024 (XI R…

Bild von Andreas Mock
Bild von Frank Wörner
Andreas Mock, Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.09.2026
Sachwalterstellung bedeutet nicht unbegrenzte Rundumberatung
Beratungspflichten

Sachwalterstellung bedeutet nicht unbegrenzte Rundumberatung

Das OLG München (Beschluss vom 7.8.2026 – 25 W 1080/26) bestätigt, dass sich die Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers grundsätzlich auf das vom Kunden konkret angefragte…

Bild von Matthias Sandrock
Matthias Sandrock, Die Stuttgarter
22.09.2026
Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV
SV-Rechengrößen 2027

Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV

Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2027 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer…

Bild von Karin Gleich-Nguyen
Bild von Andreas Mock
Karin Gleich-Nguyen, Andreas Mock, Die Stuttgarter
21.09.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung AG

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung AG 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.