Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Förderung von Niedrigverdienern

Referentenentwurf zum BRSG II im Praxistest

Starkes Konzept, schwache Umsetzung: Die Förderung von Niedrigverdienern ist ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersversorgung. Der Referentenentwurf zum BRSG II greift zwar die Dynamisierung der Einkommensgrenze auf, bleibt aber bei Förderhöhe und Starttermin hinter den Erwartungen zurück.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
27.08.2025
Referentenentwurf zum BRSG II im Praxistest
© shutterstock | Pressmaster

Starkes Konzept, schwache Umsetzung: Die Förderung von Niedrigverdienern ist ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersversorgung. Der Referentenentwurf zum BRSG II greift zwar die Dynamisierung der Einkommensgrenze auf, bleibt aber bei Förderhöhe und Starttermin hinter den Erwartungen zurück.

Die Förderung von Niedrigverdienern nach § 100 EStG ist eine Erfolgsgeschichte – und das völlig zu Recht.

Das zeigt sich vor allem an dem praktischen Beispiel einer geförderten arbeitgeberfinanzierten bAV in Höhe von 100 Euro versus eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.

Der Nettoaufwand für den Arbeitgeber beläuft sich bei einer Lohnerhöhung und einem Unternehmenssteuersatz von 30 % auf 84 Euro ((100 Euro + 20 Euro Lohnnebenkosten) – 30 % Unternehmenssteuersatz).

Wählt der Arbeitgeber stattdessen die nach § 100 EStG geförderte bAV, beträgt der Förderbetrag pro Jahr 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Damit verringert sich der Nettoaufwand des Arbeitgebers auf 49 Euro ((100 Euro – 30 % Förderung) – 30 % Unternehmenssteuersatz). Eine gute Idee? Absolut! Denn es geht ja auch um die Versorgung der Mitarbeiter, die sich mit geringem Gehalt eine eigene Versorgung nur schwer aufbauen können.

Einziger Wermutstropfen: Diese Förderung gilt nach § 100 Abs. 3 EStG nur für Arbeitnehmer mit einer Einkommensgrenze von 2.575 Euro pro Monat. Diese Grenze ist bisher fix. Das hat zu Recht Kritik ausgelöst. Denn in der Praxis führt das dazu, dass bei jeder turnusmäßigen Gehaltserhöhung Arbeitnehmer aus der Förderfähigkeit herausfallen. Das erschwert Arbeitgebern unnötig die Planbarkeit ihres Versorgungskonzepts.

Abhilfe durch das Betriebsrentengesetz II (BRSG II) – der Kabinettsentwurf der „alten“ Regierungskoalition

Die Kritik fand schon Gehör bei der „alten“ Regierungskoalition und mündete im Kabinettsentwurf zum BRSG II, der die Einkommensgrenze auf 3 % der BBG (2025: 2.898 Euro) dynamisierte. Der Förderbetrag pro Jahr sollte bei 30 % des Arbeitgeberbeitrags und höchstens 360 Euro bleiben (max. geförderter Beitrag p. a.: 1.200 Euro). So ganz zufrieden konnte man damit zwar nicht sein, wünschenswert wäre eine Ausweitung des Förderrahmens gewesen, aber immerhin hatten Arbeitgeber durch die Dynamisierung ein Stück mehr Planbarkeit. Und das schon ab 1.1.2025.

Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eindeutig – Niedrigverdiener sollen gefördert werden

Dass die Förderung von Niedrigverdienern sehr viel Sinn macht, hat auch die aktuelle Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD erkannt und formulierte im Koalitionsvertrag auf Seite 19 kurz und prägnant:

„Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern.“

Der Referentenentwurf zum BRSG II vom 17.6.2025 – Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück

Die Erwartungen waren also hoch, ob es neben der Dynamisierung weitere Verbesserungen geben wird. Der Blick in den Referentenentwurf des BMAS vom 17.6.2025 enttäuscht die Erwartung nachhaltig. Es soll zwar bei der Dynamisierung von 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bleiben. Aber der Förderbetrag pro Jahr soll weiterhin bei 30 % des Arbeitgeberbeitrags und höchstens 360 Euro bleiben (max. geförderter Beitrag p. a.: 1.200 Euro).

Noch enttäuschender ist aber das Inkrafttreten am 1.1.2027 und damit ganze zwei Jahre später als noch im Kabinettsentwurf der „alten“ Regierungskoalition vorgesehen.

Die Haushaltslage ist angespannt, Gesetzesvorhaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Aber ist es sinnvoll, an der Altersabsicherung von Niedrigverdienern zu sparen, die potenziell im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind? Gerade hier wäre es nötig, keine Zeit verstreichen zu lassen, um zusätzliche Vorsorge zu fördern.

Den zweiten Teil finden Sie hier: „Regierungsentwurf zum BRSG II im Praxistest – Teil II“.
Den dritten Teil finden Sie hier: „Makler gefragt – § 6 BetrAVG-E macht die Überarbeitung der Versorgungsordnungen notwendig“.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen
Weiterarbeiten nach der Rente

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen

Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
14.04.2026
Renditechancen in der bAV gefragt
Erfolgsmodell comfort+

Renditechancen in der bAV gefragt

In der bAV steigt der Druck, Lösungen zu finden, die Renditechancen bieten und schlank im Alltag zu managen sind. Genau diese Kombination wird für Arbeitgeber, aber auch für bAV-Vermittler immer…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
14.04.2026
Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?
LSG-Urteil

Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?

Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
14.04.2026
Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder

Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen

Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.03.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.