Zum Jahreswechsel kommen auch immer wieder Wünsche für das kommende Jahr auf den Tisch. Dieser guten Tradition folgend, formulieren Dr. Henriette Meissner und Per Protoschill ein Ideen-Feuerwerk für die bAV und die Altersvorsorge für 2025.
Das jähe Ende der Ampel am 7.11.2024 hat auch die Gesetzes-Karawane zur Altersversorgung gestoppt. In der Pipeline waren die Reform der gesetzlichen Rente, für die bAV das BRSG II und für die pAV, aber auch die bAV das pAV-Reformgesetz mit Riester 2.0. Im Koalitionsvertrag stand auch noch die Altersversorgung der Selbständigen.
Mit dem Ende der Ampel, der Vertrauensfrage und der sogenannten Diskontinuität (alle Gesetzesvorhaben enden formal mit der Legislatur) ist das zwar vorerst unterbrochen. Aber schon jetzt darf auf die Liste der guten Vorsätze – das sind die, die man gerne hat, aber die hartnäckig schwierig in der Umsetzung sind – die ALTERSVERSORGUNG in Großbuchstaben.
Und trotz aller Wahlkampf-Versprechen von Wohltaten aller Art und dem Tischlein-Deck-Dich von Sondervermögen vulgo Schulden oder Lockern der Schuldenbremse vulgo noch mehr Schulden wird nach der Wahl – wie an manchem Neujahrstag – nur der Kater bleiben: Die Kassen sind zwar nicht leer, aber das Geld ist schon ausgegeben für die Wohltaten der letzten Regierung und Regierungen.
Deshalb anbei ein zündendes Feuerwerk an Ideen für die Altersversorgung – jenseits der Ideologie, die bei manchen Politikern sogar die Naturgesetze außer Kraft setzt. Manches kostet sogar nur ein wenig Mut.
- Mehr Rente ohne Staatskosten: Die Garantiehöhe absenken und die Rendite steigern
Das ifa Ulm hat schon lange gezeigt, dass ein moderates Absenken der Garantien z. B. auf 80 % einen guten Spielraum für mehr Rendite eröffnet. Das immunisiert die Altersvorsorge auch gegen das Risiko Inflation. Das pAV-Reformgesetz war da schon auf einem guten Pfad. Für die Informierten darf es übrigens auch weniger oder gar keine Garantie sein. - Mehr Rente ohne Staatskosten: Attraktive Verrentung im Alter mit fondsgebundener Rentenphase
Es hilft wenig, wenn im Alter nur noch Langeweile in der Kapitalanlage auf niedrigstem Niveau angesagt ist – also Rentensteigerungen im Cent-Bereich. Eine fondsgebundene Rentenphase sollte endlich steuerlich begleitet werden. Das pAV-Reformgesetz hatte da auch eine gute Lösungsidee: Einen Teil des Kapitals fest verrenten, und einen weiteren Teil zur Arbeit an den Kapitalmarkt schicken. Also eine Balance zwischen einer Rente, mit der man fest rechnen kann und einem Sahnehäubchen, das schwankt. - Gezielte Förderung der Niedrigverdiener
Die Niedrigverdienerförderung nach § 100 EStG für arbeitgeberfinanzierte Versorgungen und ein vereinfachtes Riesterzulagensystem sind als gute Ansätze da. Die Verbesserungsvorschläge auch. Aber bitte kein neues Bürokratiemonster! Und es gilt – schon oft von Dr. Henriette Meissner genannt: Arbeitgeberfinanzierung ist das bessere Opting-Out.
Vergessen wird auch bei den Niedrigverdiener, dass viele nicht nur wegen geringem Verdienst, sondern auch wegen zu kurzen Arbeitszeiten in Deutschland im Alter in die Grundsicherung fallen werden. Die Befürchtung ist, dass die Eigenvorsorge am Ende doch nur angerechnet wird auf die staatliche Leistung, und das ist dann gar keine Motivation, um vorzusorgen. Daher müssen die Freibeträge für die Anrechnung von zusätzlicher freiwilliger Altersvorsorge auf die Grundsicherung (§ 82 SGB XII) dringend nach oben angepasst und endlich dynamisiert werden. - Gezielte Förderung unserer Normal- und Gutverdiener
Ja, gell. Das hat noch keiner gefordert! Seltsam. Leistung soll sich doch lohnen? Denn diese Zielgruppe darf zwar als Melkkuh der Nation vulgo „starke Schultern“ das Land finanzieren, aber am Ende fehlt es hier auch an genug Geld für eine hinreichend hohe Altersversorgung. Es wird z. B. oft vergessen: Die gesetzliche Rente „endet“ mit der BBG, d. h. für jeden Cent der oberhalb der BBG RV verdient wird, muss doppelt vorgesorgt werden. Die fehlende gesetzliche Rente plus eine Zusatzversorgung müssen finanziert werden.
Firmen, die hier mehr machen für ihre Beschäftigten, z. B. über Pensionszusagen und Unterstützungskassen, dürfen nicht mit Sonderhürden abgeschreckt werden (BilMoG-Zins, Verzinsung nach § 6a EStG, absurde Schranken bei der Unterstützungskasse). Wer als Arbeitgeber mehr bAV macht, braucht immer und überall Erleichterungen. Und wer als Bürger mehr macht, der sollte das auch in der pAV honoriert bekommen.
Sonst heißt es am Ende leider: Altersarmut für alle.
- Apropos Obligatorium: Es lauert das Bürokratiemonster
Die Wirtschaft ächzt unter immer neuen Bürokratieaufwand, da braucht es wahrlich kein neues Bürokratiemonster, um ein Obligatorium einzuführen (und ja, mit deutschem Einzelfallgerechtigkeitswahn und Kontrollbehörden würde es das).
Und es sei einmal allen Politikern ins Stammbuch geschrieben: Die Zitrone ist ausgequetscht, die Bürger leiden unter zu hohen Abgaben, verbunden mit den Folgen der Inflation. Ein Obligatorium, das wieder nur die Fleißigen im Lande treffen würde, ist wie eine Sondersteuer – der Rest macht auf Schwarz, geht ins Bürgergeld oder in die Grundsicherung.
Die weiterhin geplante Zwangsvorsorge für Selbständige eröffnet ebenfalls Tür- und Tor für mehr Bürokratie und führt zum Abwürgen von kleinen und mittelständischen Unternehmen und jedem Unternehmensgeist. - Papiertiger und Ideologie
Die viel gelobte Digitale Rentenübersicht bleibt ein Papiertiger, solange für die breite Bevölkerung ohne IT-Kenntnisse die Zugangshürde mit dem digitalen Personalausweis so hoch angesetzt ist.
Es hilft auch nicht, wenn als Beratungsinstitutionen, z. B. unabhängige Makler außen vor bleiben sollen. Wir brauchen keine alten und neuen staatlichen und vom Staat finanzierte Stellen, die das übernehmen, was andere schon können. - Kostet auch nichts: Digitalisierung und schlanke Prozess – überall
Hier nur einige Stichworte. Das ist ein abendfüllendes Thema:
Das Nachweisgesetz weiter vereinfachen und mehr Digitalisierung wagen (einfach mal die BDA fragen, was sie von den neuerlichen Hürden für die Textform in sog. Schmuddelbranchen hält).
Das Schriftformerfordernis der §§ 4d und 6a EStG durch die Textform ersetzen.
Die Nachhaltigkeit deutlich verschlanken – weniger ist mehr!
Und bitte, bitte den ganzen Informationswust, den wir den Kunden zumuten müssen, auf Optimierungspotential durchschauen: 80-100 Seiten Information für eine Lebensversicherung und dann noch Schmankerl für die bAV? Das hilft keinem – auch nicht dem Wald.
Und was digital geht, darf nicht mit neuem Unterschriften-Schnick-Schnack mit Papier und Tinte (das dann zur Verarbeitung eingescannt wird) versehen werden. Alle Prozesshürden müssen beseitigt werden – ohne absurd hohe technische Hürden.
- Last but not least: Die Versorgung von Frauen – Gender Pension Gap
In der Praxis wir immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Elterngeldregelung, die insbes. Frauen mit einer Kürzung bestraft, wenn sie im Vorjahr Entgelt zugunsten einer bAV umwandeln, kontraproduktiv ist. Dann wird die Entgeltumwandlung halt rechtzeitig eingestellt – und leider häufig nie wieder aufgenommen. Was beim Kurzarbeitergeld geht, sollte auch hier gehen: Lasst die bAV außen vor! Und Arbeitgeber wie Frauen verzweifeln an der Steuerbürokratie, wenn sie nach einer entgeltlosen Zeit, also z. B. die Elternzeit, im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG eine Nachzahlung tätigen wollen. Das wäre leicht zu beseitigen, wenn man nur wollte. Es gibt noch viele gute Ideen für eine bessere Versorgung für Frauen. „Und auch Männer“, sagt Per Protoschill, „finden es gut, wenn Frauen für ihre Elternzeit nicht in ihren Vorsorgebemühungen zurückstehen müssen. Happy wife, happy life, no gap.“ Von einer guten Absicherung weit entfernt ist eine Witwenrente im Alter mit 55 % von der ohnehin nicht üppige Altersrente der Männer. Umso wichtiger ist die eigene Versorgung. Denn Frauen leben länger – leider noch häufiger in Armut.
Neues Jahr, neue Regierung, neue Ideen?
Die Hoffnung bleibt. Denn gute Altersversorgung ist bitter nötig.