Wegweiser: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der ohnehin komplexen Materie eine zweite, neuartige bAV-Welt hinzugefügt. Vier Richtungen bestimmen den Kurs.
Wegweiser: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der ohnehin komplexen Materie eine zweite, neuartige bAV-Welt hinzugefügt. Vier Richtungen bestimmen den Kurs.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) enthält eine Fülle von Neuregelungen. Diese Neuregelungen gelten zum Teil für die bisherige Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV I-Welt) und zum Teil tarifexklusiv für die damit neu geschaffene Welt der reinen Beitragszusage ohne Garantie (bAV II-Welt oder Sozialpartnermodell). Klar ist: Die betriebliche Altersversorgung ist durch die Neuordnung des BRSG nicht einfacher geworden. Doch zeigen sich gewissermaßen vier Hauptrichtungen, mittels derer jeder Arbeitgeber seine betriebliche Altersversorgung auf einen guten Kurs bringen und dort halten kann.
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) legte am 16.4.2024 den Geschäftsbericht für 2023 vor. Danach stiegen die Sicherungsfälle verglichen mit 2022 um ganze 52%. In absoluten Zahlen von 275…
Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…
Der GKV-Spitzenverband klärt in seinem aktualisierten Schreiben u. a. Fragen der Verzinsung bei zu viel gezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat sein Schreiben…
Langjähriger Leiter der Vertriebsunterstützung bAV rückt auf. Gemeinsame Geschäftsführung mit Dr. Henriette Meissner und Ralf Krasselt. Der Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.,…