Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Deloitte-Studie bAV 2025

6 Gründe – 6 Lösungsansätze: Wie Vermittler die bAV-Blockaden in Betrieben lösen können

Zu viele Beschäftigte nutzen die bAV noch nicht. Vermittler, die die größten Hürden kennen, können mit Konzepten Betriebe und Mitarbeitende gezielt mitnehmen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
16.12.2025
6 Gründe – 6 Lösungsansätze: Wie Vermittler die bAV-Blockaden in Betrieben lösen können
© shutterstock insta_photos

Zu viele Beschäftigte nutzen die bAV noch nicht. Vermittler, die die größten Hürden kennen, können mit Konzepten Betriebe und Mitarbeitende gezielt mitnehmen.

Die Deloitte-bAV-Studie 2025 zeigt, warum viele Arbeitnehmer trotz hoher Unsicherheit über die gesetzliche Rente keine bAV nutzen. Die Gründe sind klar – und damit auch die möglichen Lösungen. Für Vermittler entsteht daraus ein strategischer Vorteil: Mit den richtigen Argumenten und Werkzeugen lassen sich diese Blockaden gezielt auflösen.

1. „Ich habe kein Geld übrig.“ (37 %)

Viele Beschäftigte fühlen sich finanziell zu stark belastet, um Entgelt umzuwandeln.

Lösungsansatz: Mit arbeitgeberfinanzierten Elementen einsteigen. Modelle wie das Ticketmodell der Stuttgarter zeigen, wie schon kleine Arbeitgeberbeiträge hohe Wirkung entfalten. Wird ein Zuschuss gewährt, steigt die Teilnahmebereitschaft sprunghaft – laut Studie auf bis zu 77 Prozent.

Hier unterstützt die Stuttgarter mit dem Infoblatt zum Ticketmodell

2. „Mein Arbeitgeber bietet das gar nicht an.“ (32 %)

Oft existiert ein bAV-Angebot – aber niemand weiß davon.

Lösungsansatz: Kommunikation optimieren. Vermittler können einfache Starterpakete entwickeln: Info-Mail, Kurzpräsentation und Mitarbeiterflyer. Arbeitgeber müssen nicht „mehr Produkt“ anbieten – sondern sichtbar machen, was bereits existiert.

Hier unterstützt die Stuttgarter mit dem „bAV-Effekt“

3. „Ich habe mich noch nicht darum gekümmert.“ (17 %)

Das Thema ist vielen schlicht zu komplex oder rutscht in der Priorität nach hinten.

Lösungsansatz: Versorgungslücke aufzeigen und mit niederschwelligen Formaten – wie dem Renten-Checkup – für das Thema sensibilisieren und Mitarbeitende abholen, besonders in KMU, wo der Informationsfluss oft begrenzt ist.

Mit der Stuttgarter immer „up2date“ bleiben

4. „Ich vertraue den Angeboten nicht.“ (10 %)

Unsicherheit über Anbieter, Garantien oder langfristige Leistungsfähigkeit hemmt die Teilnahme.

Lösungsansatz: Transparenz schaffen: verständliche Fallbeispiele, Musterrechnungen und konkrete Leistungszusagen erhöhen das Vertrauen. Vermittler können zusätzlich auf Erfahrungsberichte und die Lieblingschef-Kampagne setzen, um Arbeitgeber als verlässliche Partner sichtbar zu machen.

Vertriebsunterstützung, die Vertrauen schafft

5. „Ich verstehe das Angebot nicht.“ (6 %)

Komplexität bleibt ein klassisches bAV-Hindernis.

Lösungsansatz: Die bAV auf drei Kernpunkte herunterbrechen: Was zahlt der Arbeitgeber? Was bringt es dem Mitarbeitenden? Wie sieht die Leistung im Alter aus? Mit klaren Grafiken, einfachen Berechnungen und dem Ticketmodell als rotem Faden wird aus Komplexität Verständlichkeit.

Dafür die bAV-Lösung der Stuttgarter einsetzen

6. „Das Angebot ist nicht flexibel genug.“ (6 %)

Viele Beschäftigte wünschen sich flexible Beitragswege und Produktkonzepte.

Lösungsansatz: Produkte und Prozesse aktiv auf Flexibilität hin erklären: Wahlrechte bei Auszahlung, Wechselmöglichkeiten, Zusatzbausteine. Vermittler können KMU zeigen, wie moderne bAV-Lösungen die Anforderungen der Belegschaft erfüllen – ohne zusätzlichen Aufwand im Betrieb.

Flexible und passgenaue Produkte für ihre Beratung

Die bAV-Hürden sind klar benennbar – und genau deshalb gut lösbar. Vermittler, die die Hemmnisse kennen und ihnen mit pragmatischen Konzepten begegnen, schaffen echten Mehrwert: für Mitarbeitende, für HR-Abteilungen und für die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen
Weiterarbeiten nach der Rente

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen

Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
14.04.2026
Renditechancen in der bAV gefragt
Erfolgsmodell comfort+

Renditechancen in der bAV gefragt

In der bAV steigt der Druck, Lösungen zu finden, die Renditechancen bieten und schlank im Alltag zu managen sind. Genau diese Kombination wird für Arbeitgeber, aber auch für bAV-Vermittler immer…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
14.04.2026
Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?
LSG-Urteil

Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?

Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
14.04.2026
Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder

Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen

Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.03.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.