Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Hohe Bereitschaft zum Jobwechsel

bAV-Konzept kann hoher Wechselbereitschaft und schwindender Motivation begegnen

Eine im internationalen Vergleich hohe Bereitschaft, den Arbeitsplatz zu wechseln, treibt Personalabteilungen aller Branchen um. Einer Studie zufolge können sich Arbeitgeber der Motivation am Arbeitsplatz und der Unternehmenstreue nicht in jedem Fall sicher sein. Eine gut gemachte bAV könnte dem entgegenwirken.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
04.02.2025
bAV-Konzept kann hoher Wechselbereitschaft und schwindender Motivation begegnen
@shutterstock | Gustavo Frazao

Eine im internationalen Vergleich hohe Bereitschaft, den Arbeitsplatz zu wechseln, treibt Personalabteilungen aller Branchen um. Einer Studie zufolge können sich Arbeitgeber der Motivation am Arbeitsplatz und der Unternehmenstreue nicht in jedem Fall sicher sein. Eine gut gemachte bAV könnte dem entgegenwirken.

„Lust auf was Neues“ und „wenig Motivation für den Job“ – so könnte man die beiden Kernaussagen der EY-Studie „Work Reimagined“, für die mehr als 17.000 Menschen weltweit, 1.000 davon in Deutschland, befragt wurden, übersetzen. Denn nicht einmal jeder zweite Arbeitnehmer (48 %) gibt an, sein Bestes im aktuellen Job zu geben. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert liegt bei 54 %. Länder wie Indien (67 %), China (59 %) und die USA (57 %) rangieren ganz oben in Sachen bei der Motivation am Arbeitsplatz.

Arbeitgebern Gründe und Folgen aufzeigen

Dafür gibt es Gründe, die Arbeitgeber aktiv angehen sollten, um Mitarbeiter nicht zu verlieren: Schlechte Führung und Firmenkultur oder Stress durch zu viel Arbeit gelten als die häufigsten Motivationskiller. Die Folge: Mitarbeiter liebäugeln mit neuen Jobs. Mehr als jeder vierte Arbeitnehmer (42 %) denkt laut Studie über einen Jobwechsel nach – Männer (45 %) häufiger als Frauen (41 %). Am seltensten denken Arbeitnehmer laut EY in China (29 % Wechselwillige), Großbritannien (35 %) und Japan (36 %) über einen Wechsel nach.

Auf der Suche nach Flexibilität und Gehaltssteigerungen

Bei der Suche nach einem neuen Job stehen unter anderem die Möglichkeit von Home-Office (50 %), mehr Flexibilität (49 %) und Gehaltssteigerungen (47 %) hoch im Kurs. Bei Letzterem kann eine gut gestaltete bAV helfen, neue Arbeitnehmer zu überzeugen und die Treue/Motivation der bestehenden Belegschaft zu erhöhen. Auch für neue Fachkräfte kann die bAV als Mitarbeitermagnet eingesetzt werden. Denn immer häufiger wird die bAV zum Zünglein an der Waage bei der Wahl potenzieller Arbeitgeber. 

Arbeitgebermarke aufbauen und stärken

Nicht jedem Arbeitgeber ist das Risiko einer zunehmend wechselwilligen Belegschaft bewusst. Vermittler können hier über die aktuellen Entwicklungen präventiv informieren und den Mitarbeitermagneten bAV im Recruitment platzieren. So präsentieren Vermittler auch gleich eine Lösung, die die Verbundenheit zum Arbeitgeber (wieder) stärkt.

Mit einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente bauen Arbeitgeber ein echtes Employer Branding auf, das das eigene Image stärkt und als Magnet für neue sowie bestehende Mitarbeiter wirkt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsrente auch dauerhaft sichtbar im Unternehmen kommuniziert wird. Die Stuttgarter stellt dafür unter anderem Anschreiben, digitale Siegel sowie individualisierbare Vorlagen für eine Urkunde und ein Policen-Deckblatt zur Verfügung, um die Betriebsrente mit dem Unternehmen zu „branden“.

Weitere Informationen zu den Kampagnen bAV als Mitarbeitermagnet und/oder als Kostenoptimierer

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“
Frauen & Altersvorsorge

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
07.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz
Neuer Entwurf zur Geldwäschemeldung

Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz

Der Entwurf konkretisiert die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz – Vermittler sind gefordert, ihre internen Abläufe anzupassen, um regulatorischen Anforderungen zu genügen. Vermittler sind…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.