Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine attraktive und passend gestaltete bAV zum wichtigen Argument werden.
In immer mehr Unternehmen wird es wichtiger, Know-how und Erfahrung auch nach Renteneintritt der Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Befeuert durch das Aktivrentengesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist und Anreize fürs Weiterarbeiten liefert.
Deshalb gewinnt die betriebliche Altersversorgung von Beschäftigten, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, an Bedeutung. Laut einer aktuellen Mitteilung der DCS Clearing Stelle sollten Vermittler prüfen, ob und wie die bestehende bAV weiter genutzt werden kann.
- Weiterführung bestehender bAV-Verträge:
Es sollte geklärt werden, ob ein bestehender bAV-Vertrag überhaupt weitergeführt werden kann. Gerade bei Entgeltumwandlungen über Direktversicherungen oder Pensionskassen ist das häufig möglich, solange das ursprünglich vereinbarte Versicherungsende noch nicht erreicht wurde. Unternehmen und Vermittler sollten also nicht automatisch davon ausgehen, dass mit Rentenbeginn auch die bAV endet. - Verlängerung der Laufzeit:
Zu prüfen ist, ob eine Verlängerung der Laufzeit sinnvoll und möglich ist. Viele Versicherer eröffnen diese Option. Das kann für Beschäftigte attraktiv sein, die weiterhin arbeiten und zusätzliche Vorsorge aufbauen möchten. Für Unternehmen entsteht daraus die Chance, erfahrenen Mitarbeitenden nicht nur eine Weiterbeschäftigung, sondern auch einen zusätzlichen langfristigen Vorteil zu bieten. - Steuerliche Wirkung:
Besonders wichtig ist die Frage nach der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Wirkung. Wenn laufendes Gehalt, gesetzliche Rente und bAV zusammenkommen, kann die Gesamtsituation schnell komplex werden. Gerade an dieser Stelle ist eine genaue Prüfung sinnvoll, um finanzielle Nachteile oder unnötige Belastungen zu vermeiden. Hier entsteht ein klarer Beratungsanlass.
Die bAV für weiterbeschäftigte Rentner ist also keineswegs automatisch erledigt, sondern eröffnet in vielen Fällen neue Gestaltungsmöglichkeiten. Für Vermittler ist das ein guter Anlass, bestehende Firmenkunden aktiv auf dieses Thema anzusprechen und die Versorgungslösungen in älter werdenden Belegschaften systematisch zu überprüfen.
Hintergrund: Das Aktivrentengesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Es soll Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver machen und zusätzliche Fachkräftepotenziale erschließen. Kern der Regelung ist, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Ziel der Aktivrente ist ausdrücklich auch, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.


