In vielen Unternehmen wächst der Lohnkostendruck. Zugleich müssen auch monetäre Anreize geschaffen werden, um Mitarbeiter binden zu können. Ein schwieriger Spagat, bei dem die bAV helfen kann.
In rund jedem zweiten deutschen Unternehmen (49 %) sinken im kommenden Jahr die Budgets für Gehaltserhöhungen. Für 2025 werden im Durchschnitt Lohnsteigerungen von 3,9 % erwartet, was im Vergleich zu den Vorjahren 2024 (4,2 % (Schätzung)) und 2023 (4,3 %) einen erneuten Rückgang bedeuten würde. Das ergab der diesjährige Salary Budget Report von WTW. Budgetkürzungen liegen der Studie zufolge am häufigsten in geringeren finanziellen Erträgen und Kostenmanagement begründet. Lediglich 12 % der Unternehmen stocken ihr Lohnbudget auf – insbesondere um dem Inflationsdruck sowie der angespannten Lage am Arbeitsmarkt zu begegnen.
bAV statt Lohnerhöhung
Vermittler können hier eine Lösung liefern, um diesen Druck zu mindern. Mit einer gut konzipierten Betriebsrente liefern sie nicht nur die bessere Alternative zur Lohnerhöhung, sondern auch einen echten Kostenoptimierer fürs Unternehmen. Die Entgeltumwandlung reduziert die Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten. Diese Ersparnis müssen Arbeitgeber als Zuschuss zur Entgeltumwandlung zwar weitergeben, als Betriebsausgabe kann er aber steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechend sinken der zu versteuernde Gewinn und die zu Unternehmenssteuern.
Um sich eine doppelte Förderung zu sichern, können arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV für sozialversicherungspflichtige Geringverdiener (bis 2.575 Euro Bruttolohn; ab 2025 bis zu 3 % der BBG) gem. § 100 EStG mit bis zu 360 ab 2025 Euro pro Jahr als Steuerabzug angesetzt werden.
Arbeitnehmer erhalten unterm Strich mehr von ihrem Arbeitgeber und verbessern ihre Versorgungssituation im Alter. Weitere Studien belegen, dass viele Arbeitnehmer eine gute bAV einer Lohnerhöhung sogar vorziehen würden. Vermittler rennen mit diesem Ansatz also offene Türen – bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern – ein.
Vertriebsunterstützung nutzen
Durch die Kopplung von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberrente lassen sich Kostenoptimierungen für Firmen realisieren. Weitere Infos zum sogenannten „Ticketmodell“ finden Sie hier.