Die aktuelle Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zeigt, dass insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch erhebliche Potenziale hinsichtlich der Verbesserung der Altersvorsorge der Beschäftigten bestehen.
Das Ergebnis der Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) 2023 besagt, dass rund 48 % (16,8 Millionen der 34,9 Millionen Beschäftigten) keine betriebliche Altersversorgung haben, in der sie aktuell Anwartschaften oder Zusagen erwerben. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Mehrheit bereits über bAV-Ansprüche verfügt. Das schrieb die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage (20/14329) der AfD-Fraktion, aus der ebenso hervorging, dass vor allem in kleineren Betrieben die bAV weiterhin wenig verbreitet ist, wohingegen ab einer Betriebsgröße von 1.000 Mitarbeitern 86 % der Beschäftigten in eine solche Vorsorge einzahlen.
Status quo bedeutet enormes Beratungspotenzial
Natürlich ist eine höhere Verbreitung wünschenswert und der aktuelle Verbreitungsgrad an vielen Stellen noch unbefriedigend. Doch die genannten 48 % bedeuten für bAV-Vermittler ein großes Feld, das es zu bestellen gilt. In Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeitern liegt die Verbreitung deutlich höher als in KMU mit einer Belegschaftsstärke von 50 bis 100 Angestellten.
Ticketmodell als Verbreitungs-Booster
Insbesondere in KMU ist der Druck hoch, Fachkräfte zu finden und mit attraktiven Gesamtpakete zu binden. Firmenchefs und Personalern sollten hier die Möglichkeiten des Ticketmodells vorgestellt werden, mit dem eine attraktive bAV nicht nur als Mitarbeitermagnet fungiert, sondern gleichzeitig den allgemeinen Kostendruck im Unternehmen reduzieren kann.
Aufklärung und Implementierung
Berater spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung der bAV in KMU. Durch gezielte Aufklärung über die Vorteile und Fördermöglichkeiten können sie Unternehmen bei der Implementierung unterstützen. Mit digitalen Lösungen läuft der Prozess schlank und verwaltungsarm, was weitere Hemmnisse – gerade in Kleinbetrieben – abbaut. Eine proaktive Beratung verbessert die Verbreitung von Betriebsrenten in KMU. Wenn die neue Regierung dann noch bereits angedachte Verbesserungen durch den Entwurf zum BRSG II schnell umsetzt, ergeben sich weitere Argumente, auf Firmenchefs zuzugehen.