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Entwarnung für Unternehmen mit Pensionszusagen

Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Die Heubeck-Richttafeln bilden die Grundlage für die Bewertung vieler Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat nun überprüft, ob die seit 2018 verwendeten Richttafeln noch zur tatsächlichen Entwicklung der Lebenserwartung passen. Das Ergebnis: Für Unternehmen und Vermittler besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf.

Bild von Andreas Mock
Andreas Mock, Die Stuttgarter
10.08.2026
Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen
© Shutterstock | Voronaman

Die Heubeck-Richttafeln bilden die Grundlage für die Bewertung vieler Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat nun überprüft, ob die seit 2018 verwendeten Richttafeln noch zur tatsächlichen Entwicklung der Lebenserwartung passen. Das Ergebnis: Für Unternehmen und Vermittler besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf.

Wer Unternehmen bei Direktzusagen berät, kommt an den Heubeck-Richttafeln nicht vorbei. Sie liefern die biometrischen Grundlagen für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen und beeinflussen damit unmittelbar die Höhe von Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz.

Die DAV hat die derzeit verwendeten Heubeck-Richttafeln 2018 G anhand aktueller statistischer Daten überprüft. Untersucht wurde, ob die den Tafeln zugrunde liegenden Annahmen zur Sterblichkeit und Invalidität noch zur tatsächlichen Entwicklung im Zeitraum 2016 bis 2024 passen.

Weiterhin geeignete Grundlage für Pensionsbewertungen

Die Auswertung zeigt: Die Richttafeln bilden die beobachteten Verhältnisse insgesamt weiterhin ausreichend genau ab. Zwar wurde insbesondere während der Pandemiejahre 2020 bis 2022 eine erhöhte Sterblichkeit festgestellt. Die Aktuare kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Umfang der Versorgungsverpflichtungen begrenzt sind.

Auch die Entwicklung der Lebenserwartung verlief zuletzt etwas schwächer als bei der Erstellung der Richttafeln im Jahr 2018 angenommen. Ob sich daraus langfristig ein neuer Trend ergibt, lässt sich nach Ansicht der Experten derzeit jedoch noch nicht belastbar beurteilen.

Für Vermittler besonders wichtig: kein Anpassungsbedarf

Für Vermittler ist vor allem eine Aussage entscheidend: Die DAV sieht aktuell keinen Anlass für eine kurzfristige Überarbeitung der Heubeck-Richttafeln.

Damit bleibt die Grundlage für die Bewertung von Direktzusagen unverändert bestehen. Unternehmen müssen daher derzeit weder aufgrund neuer biometrischer Rechnungsgrundlagen mit sprunghaften Veränderungen ihrer Pensionsrückstellungen rechnen noch kurzfristige Anpassungen in ihren Bewertungsprozessen vornehmen.

Bild von Andreas Mock

Beitrag von:

Andreas Mock

Prokurist bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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Andreas Mock, Die Stuttgarter
10.08.2026

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