Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Anhebung Höchstrechnungszins

Neuer Höchstrechnungszins erhöht Flexibilität in der bAV-Gestaltung

Zum 1.1.2025 stieg der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,25 % auf 1 %. Das verbessert auch die Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
04.02.2025
Neuer Höchstrechnungszins erhöht Flexibilität in der bAV-Gestaltung
@shutterstock | Andrey_Popov

Zum 1.1.2025 stieg der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,25 % auf 1 %. Das verbessert auch die Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 

Die Anhebung des Höchstrechnungszinses zum 1.1.2025 war die erste Anhebung seit über 30 Jahren. Die Auswirkungen können Versicherer nun auch in ihren bAV-Produkten nutzen. Insbesondere bietet sich die Möglichkeit, wieder eine Bruttobeitragsgarantie von 100 % darzustellen. So ist z. B. in den hybriden Modellen der Stuttgarter comfort+ und performance+ neben der 80-Prozent-Variante auch die 100%-Option bei Vertragsabschluss wählbar. Diese Wahlfreiheit erhöht die Flexibilität in der bAV-Gestaltung und ermöglicht es, je nach Sicherheits- oder Renditeorientierung unterschiedliche Modelle auszuwählen.

Angeboten werden die Produktmotoren weiterhin als beitragsorientierte Leistungszusage in den Durchführungswegen Direktversicherung (Tarife DirektRente comfort+ und performance+) sowie Unterstützungskasse bzw. Pensionszusage (Tarife RückdeckungsRente comfort+ und performance+).

Über den Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins stellt die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins dar, mit dem Lebensversicherer ihre Deckungsrückstellung berechnen dürfen. In der Praxis der deutschen Lebensversicherer ist dieser Höchstrechnungszins identisch mit dem Garantiezins, mit dem die Beiträge kalkuliert werden. Ein höherer Garantiezins bedeutet für Neuverträge seit dem 1.1.2025, dass weniger Beitrag für die gleiche Versicherungsleistung bezahlt werden muss. Oder umgekehrt, dass für den gleichen Beitrag mehr Leistung versichert werden kann.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Verlosung: 10 x Kompass 3/2025 zu gewinnen
Beratungskompass 3/2025

Verlosung: 10 x Kompass 3/2025 zu gewinnen

bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 3/2025. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die betriebliche Vorsorge: bAV, bKV und bGM. Der…

bAVheute
15.01.2026
Aktivrentengesetz verabschiedet – Wer profitiert und wer nicht? 
Aktivrente

Aktivrentengesetz verabschiedet – Wer profitiert und wer nicht? 

Das Aktivrentengesetz gibt einen neuen Rahmen für die steuerliche Behandlung von freiwilligen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit von Rentnern vor. Das  Aktivrentengesetz wurde als Teil des…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
09.01.2026
Reformpläne zur privaten Altersversorgung – die Stellschrauben, an denen gedreht werden soll und was das mit bAV zu tun hat
BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Reformpläne zur privaten Altersversorgung – die Stellschrauben, an denen gedreht werden soll und was das mit bAV zu tun hat

Zur umfassenden Reform des Altersvorsorgesystems kommt nach dem Rentenpaket I und II inklusive dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz nun ein Entwurf, der die private Altersabsicherung neu ordnen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
19.12.2025
Bundesrat stimmt dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II unverändert zu
BRSG II

Bundesrat stimmt dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II unverändert zu

In seiner 1060. Sitzung vom 19.12.2025 unter Tagesordnungspunkt 4b stimmte der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) in der vom Bundestag am 5.12.2025 beschlossenen Fassung zu….

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
19.12.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.