Zum 1.1.2025 stieg der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,25 % auf 1 %. Das verbessert auch die Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Die Anhebung des Höchstrechnungszinses zum 1.1.2025 war die erste Anhebung seit über 30 Jahren. Die Auswirkungen können Versicherer nun auch in ihren bAV-Produkten nutzen. Insbesondere bietet sich die Möglichkeit, wieder eine Bruttobeitragsgarantie von 100 % darzustellen. So ist z. B. in den hybriden Modellen der Stuttgarter comfort+ und performance+ neben der 80-Prozent-Variante auch die 100%-Option bei Vertragsabschluss wählbar. Diese Wahlfreiheit erhöht die Flexibilität in der bAV-Gestaltung und ermöglicht es, je nach Sicherheits- oder Renditeorientierung unterschiedliche Modelle auszuwählen.
Angeboten werden die Produktmotoren weiterhin als beitragsorientierte Leistungszusage in den Durchführungswegen Direktversicherung (Tarife DirektRente comfort+ und performance+) sowie Unterstützungskasse bzw. Pensionszusage (Tarife RückdeckungsRente comfort+ und performance+).
Über den Höchstrechnungszins
Der Höchstrechnungszins stellt die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins dar, mit dem Lebensversicherer ihre Deckungsrückstellung berechnen dürfen. In der Praxis der deutschen Lebensversicherer ist dieser Höchstrechnungszins identisch mit dem Garantiezins, mit dem die Beiträge kalkuliert werden. Ein höherer Garantiezins bedeutet für Neuverträge seit dem 1.1.2025, dass weniger Beitrag für die gleiche Versicherungsleistung bezahlt werden muss. Oder umgekehrt, dass für den gleichen Beitrag mehr Leistung versichert werden kann.