Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
bAV Kostenoptimierung

So reduzieren Sie mit der bAV die Kosten für Arbeitgeber nachhaltig

Eine leistungsstarke Betriebsrente steigert nicht nur die Mitarbeitermotivation, sie führt bei richtiger Konzeption auch zu erheblichen Kosteneinsparungen beim Arbeitgeber. Mit einem Vergleichstool lassen sich anhand von Praxisbeispielen aus der Vertriebsunterstützung bAV der Stuttgarter die Einspareffekte der bAV gegenüber einer Gehaltserhöhung nachrechnen.

bAVheute
27.10.2025
So reduzieren Sie mit der bAV die Kosten für Arbeitgeber nachhaltig
© shutterstock | Luis Alvarez

Eine leistungsstarke Betriebsrente steigert nicht nur die Mitarbeitermotivation, sie führt bei richtiger Konzeption auch zu erheblichen Kosteneinsparungen beim Arbeitgeber. Mit einem Vergleichstool lassen sich anhand von Praxisbeispielen aus der Vertriebsunterstützung bAV der Stuttgarter die Einspareffekte der bAV gegenüber einer Gehaltserhöhung nachrechnen.

Den größten und nachhaltigsten Effekt hat eine moderne betriebliche Altersversorgung, wenn ein möglichst hoher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung mit einer freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberrente kombiniert wird. Bei der Stuttgarter wird dieses Konzept Ticketmodell genannt. In der Praxis ergänzen Unternehmen die Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden über den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 % hinaus oftmals mit 20 bis 50 %. Und sie zahlen meist niedrige dreistellige Beiträge pro Mitarbeiter freiwillig in eine Arbeitgeberrente ein, die nach dem Unternehmen benannt werden kann.

Anders als eine klassische Lohnerhöhung verpufft der Effekt einer Arbeitgeberrente nicht. „Im Gegensatz zur Lohnerhöhung wird die Arbeitgeberrente nicht als selbstverständlich empfunden, das Unternehmen kann deren Mehrwert darüber hinaus immer wieder thematisieren. Die Motivation und die Unternehmenstreue der Mitarbeitenden werden dadurch nachhaltig positiv beeinflusst“, unterstreicht Markus Paschke, bAV-Experte bei der Stuttgarter, den Vorteil.

Kosten und Steuern gleichzeitig sparen

Eine Entgeltumwandlung kann die Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten reduzieren, die durch die Weitergabe als Arbeitgeberzuschuss der Versorgung eines Mitarbeiters zugutekommen. Und Beiträge für eine zusätzliche Arbeitgeberrente reduzieren als Betriebsausgaben den Unternehmensgewinn und die darauf zu zahlende Steuer. Arbeitgeberbeiträge für Geringverdiener (aktuell bis 2.575 Euro monatlicher Bruttolohn) werden zudem, unter den Voraussetzungen des § 100 EStG, mit bis zu 288 Euro pro Jahr steuerlich gefördert.

Wie wirkt sich das konkret in der Praxis aus? Im ersten Praxisfall hat ein bAV-Vermittler der Stuttgarter im vergangenen Jahr einem Elektronikunternehmen in Hessen mit 30 Mitarbeitern ein Ticketmodell eingerichtet. Die Belegschaft ist im Durchschnitt 45 Jahre alt und verdient zwischen 3.500 und 4.000 Euro brutto. Zwischen Anbahnung und Umsetzung vergingen 15 Monate, da unter anderem intensive Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten stattfanden und die Versorgungsordnung über einen externen Dienstleister erfolgte. In diesem Fall trennte das Unternehmen die Arbeitgeberfinanzierung von der Entgeltumwandlung.

83 % der Mitarbeitenden schlossen die Arbeitgeberrente ab, die Entgeltumwandlung fand mit 57 % weniger Zuspruch. „Der Grund war die Verteilung der Mitarbeiter über ganz Deutschland mit hauptsächlich Homeoffice-Arbeit“, erklärt Paschke. Dennoch erzielt das Unternehmen unterm Strich eine Förderquote für das bAV-Konzept von rund 52 %, das heißt, mehr als die Hälfte der Aufwendungen werden staatlich gefördert. Im Vergleich zu einer gleichwertigen Gehaltserhöhung fallen für das Unternehmen pro Jahr rund 3.900 Euro weniger an Kosten an.

Konkrete Kostenersparnis mit Vertriebstool errechnen

Wie kommt man auf diese Zahl? „Unser Vergleichstool analysiert detailliert die Mitarbeiteraufteilung nach Versicherungsbemessungsgrenzen und berücksichtigt die verschiedenen Kostentypen wie Sozialabgaben“, so Paschke. Dies wird dann den Effekten einer vergleichbaren Lohnerhöhung gegenübergestellt. Nach der Eingabe einer Reihe von Einkommens- und Unternehmensdaten errechnet das Tool die Betriebsausgaben sowohl für den arbeitgeber- als auch für den arbeitnehmerfinanzierten Teil des bAV-Konzepts, ebenso werden Unternehmensersparnis und Nettoaufwand ausgewiesen.

Bei einem jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 1.500 Euro steht im Fall des hessischen Technikunternehmens ein Nettoaufwand von 11.276,58 Euro pro Jahr zu Buche. Im Falle einer Gehaltserhöhung von 1.500 Euro läge dieser bei 15.151,67 Euro. Ergo spart das Unternehmen 3.875,09 Euro, wenn es sich für die bAV anstelle der Gehaltserhöhung entscheidet. Besonders eindrücklich: Das Tool berechnet auch, welchen Mehrumsatz das Unternehmen erzielen müsste, um diese Ersparnis bei Entscheidung für eine Gehaltserhöhung voll zu kompensieren. Hier wären es unter Annahme von 2 % Umsatzrendite erhebliche 193.754,60 Euro! „Das ist ein sehr überzeugendes Argument im Beratungsgespräch für eine bAV-Lösung in Form eines Ticketmodells“, unterstreicht Paschke.

Das zweite Beispiel betrifft eine Großhandelsfirma mit etwas geringerem Gehaltsniveau und jüngerer, aber größerer Belegschaft mit 50 Mitarbeitern. Hier gab es einen höheren freiwilligen Arbeitgeberzuschuss von 20 % auf die Entgeltumwandlung und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit sofort 40 Euro Einzahlung in eine Arbeitgeberrente. Anders als beim ersten Unternehmen wurden beide bAV-Komponenten gekoppelt. Prompt fiel die Beteiligungsquote mit 86 % höher aus. Hier wurde eine ähnliche Unternehmensersparnis im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung errechnet: Das Unternehmen spart jährlich 3.700 Euro. Die Förderquote liegt in diesem Fall bei 54 %.

Weitere Informationen und praktische Vertriebsunterstützung (z.B. Infoblätter) zur betrieblichen Altersversorgung und zum Ticketmodell der Stuttgarter finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?
Anderweitige Arbeitgeberleistung

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?

Die Urteilsgründe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts liegen jetzt vor. Die Frage, ob eine anderweitige Arbeitgeberleistung den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
04.11.2025
Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann
Gastbeitrag: Gesundheitsvorsorge in Unternehmen

Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann

Ein hoher Krankenstand belastet Unternehmen und schwächt ihre Effizienz. Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement hier präventiv wirken kann und dabei zugleich auf die Nachhaltigkeitsstrategie…

Bild von Thomas Maurer
Thomas Maurer
04.11.2025
Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?
BAG-Urteil

Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?

Die Anpassungen von Betriebsrenten ist vor den Gerichten ein Klassiker. Dabei geht es einerseits um das Interesse der Rentner, den Kaufkraftverlust der Bezüge ausgeglichen zu bekommen, und…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
03.11.2025
Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation
Mitarbeitermagnet bAV

Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation

Einer der wesentlichen Vorteile einer leistungsstarken Betriebsrente ist die Magnetwirkung auf Mitarbeitende. So steigen Unternehmenstreue und Identifikation mit dem Unternehmen. bAV-Experte…

bAVheute
27.10.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.