Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Lohndruck steigt

Weniger Gehaltsspielraum eröffnet mehr bAV-Potenzial

Viele Unternehmen können 2026 keine spürbaren Lohnsteigerungen umsetzen. Für Vermittler entsteht daraus ein strategischer Ansatz, zu einer bAV anstelle einer Gehaltserhöhung zu raten.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
07.10.2025
Weniger Gehaltsspielraum eröffnet mehr bAV-Potenzial

Viele Unternehmen können 2026 keine spürbaren Lohnsteigerungen umsetzen. Für Vermittler entsteht daraus ein strategischer Ansatz, zu einer bAV anstelle einer Gehaltserhöhung zu raten.

Laut aktueller Analyse von WTW werden deutsche Unternehmen im kommenden Jahr bei den Gehaltserhöhungen auf der Stelle treten. Das durchschnittliche Budget bleibt mit 3,5 % auf Vorjahresniveau – obwohl Inflation und Lebenshaltungskosten weiter steigen. Für Personalverantwortliche wird ein Spagat so immer schmerzhafter: Sie müssen Fachkräfte binden und motivieren, haben aber kaum Spielraum bei den Löhnen.

Genau hier bietet die betriebliche Altersversorgung (bAV) einen sinnvollen Ausweg. Eine gut konzipierte bAV kann mehr Wirkung entfalten als eine klassische Lohnerhöhung. Sie bietet Arbeitgebern wirtschaftliche Vorteile und Mitarbeitenden langfristige Perspektiven.

bAV schlägt Lohnerhöhung – auch rechnerisch

Wie groß das Potenzial ist, zeigt ein Blick ins Ticketmodell der Stuttgarter. Hier wird die bAV als strukturierter Mix aus arbeitgeberfinanzierter Versorgung und Entgeltumwandlung aufgesetzt. Für Arbeitgeber ergeben sich durch SV-Ersparnisse und steuerliche Förderungen oft geringere Nettokosten – bei gleichzeitig höherem „gefühlten“ Wert für die Mitarbeitenden.

Der Vergleich mit einer klassischen Lohnerhöhung zeigt: Während hier rund 30 % der Kosten steuerlich wirksam sind, liegt die effektive Förderquote der Arbeitgeberrente im Ticketmodell bei bis zu 50 %.

Vertriebshilfe auf Knopfdruck: die neue bAV-Kampagne

Damit diese Vorteile in der Praxis ankommen, bietet Die Stuttgarter gezielte Vertriebsunterstützung. Im Rahmen der Kampagne „bAV mit Effekt“ finden Vermittler alles, um das Thema bei Arbeitgebern modern und aufmerksamkeitsstark zu platzieren – inklusive Video-Spot, Social-Media-Content und Impuls-Präsentation zum Thema „bAV statt Lohnerhöhung“. Die Stuttgarter liefert damit nicht nur starke Produkte – sondern auch das passende Werkzeug, um bei Firmenchefs und Personalern das Thema zu platzieren.

Fazit: Der Spielraum für Lohnsteigerungen schrumpft – doch die Erwartungen an attraktive Arbeitgeberleistungen bleiben hoch. Vermittler, die jetzt mit durchdachten bAV-Konzepten beraten können, verschaffen ihren Firmenkunden einen echten Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte und sichern sich selbst neue Zugänge zur Beratung.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?
Anderweitige Arbeitgeberleistung

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?

Die Urteilsgründe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts liegen jetzt vor. Die Frage, ob eine anderweitige Arbeitgeberleistung den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
04.11.2025
Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann
Gastbeitrag: Gesundheitsvorsorge in Unternehmen

Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann

Ein hoher Krankenstand belastet Unternehmen und schwächt ihre Effizienz. Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement hier präventiv wirken kann und dabei zugleich auf die Nachhaltigkeitsstrategie…

Bild von Thomas Maurer
Thomas Maurer
04.11.2025
Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?
BAG-Urteil

Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?

Die Anpassungen von Betriebsrenten ist vor den Gerichten ein Klassiker. Dabei geht es einerseits um das Interesse der Rentner, den Kaufkraftverlust der Bezüge ausgeglichen zu bekommen, und…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
03.11.2025
Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation
Mitarbeitermagnet bAV

Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation

Einer der wesentlichen Vorteile einer leistungsstarken Betriebsrente ist die Magnetwirkung auf Mitarbeitende. So steigen Unternehmenstreue und Identifikation mit dem Unternehmen. bAV-Experte…

bAVheute
27.10.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.