Ein hoher Krankenstand belastet Unternehmen und schwächt ihre Effizienz. Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement hier präventiv wirken kann und dabei zugleich auf die Nachhaltigkeitsstrategie einzahlt, zeigt dieser Beitrag.
Teil 1: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) als Kostendämpfer in Zeiten erhöhten Krankenstands und als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und der verpflichtenden Berichterstattung.
1. Krankenstand als Kostentreiber – BGM als Präventionsinstrument
Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von wachsender Arbeitsintensität, Zeitdruck, Komplexität und ständiger Erreichbarkeit. Diese Faktoren führen zunehmend zu psychischen und physischen Belastungen, was sich direkt in steigenden Fehlzeiten widerspiegelt. Der Krankenstand lag 2023 bei rund 5,3 % der Arbeitszeit (≈ 19 Fehltage pro Jahr). Für Unternehmen bedeutet das erhebliche Produktivitäts- und Kostenverluste.
Ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) gewinnt dadurch an Bedeutung. Ziel ist die langfristige Erhaltung der Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Nachhaltig ausgerichtetes BGM kann die Zufriedenheit steigern, Fehlzeiten reduzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Voraussetzung ist jedoch eine prozessorientierte, strategisch verankerte Vorgehensweise.
2. BGM und Nachhaltigkeit – zwei Teile eines Prinzips
BGM und Nachhaltigkeit beruhen auf denselben Prinzipien: Langfristigkeit, Verantwortung und Systematik. Über das Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) trägt das Unternehmen Verantwortung über wirtschaftliche Ziele hinaus. Die DIN EN ISO 26000 definiert CSR als Verpflichtung, Entscheidungen und Prozesse unter Berücksichtigung ihrer sozialen und ökologischen Folgen zu gestalten. Kernthemen sind:
• Organisationsführung
• Menschenrechte und Arbeitspraktiken
• Umwelt
• Faire Geschäftspraktiken
• Konsumentenanliegen
• Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft
Im Themenfeld „Arbeitspraktiken“ verortet sich das BGM, mit Zielen wie Erhalt des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, Prävention arbeitsbedingter Schäden und Anpassung des Arbeitsumfelds an die Bedürfnisse der Beschäftigten. CSR kann dabei wirtschaftlich nützlich sein, da gesundheitsorientierte Unternehmen an Reputation, Attraktivität und Produktivität gewinnen.
3. BGM als Teil der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung seit dem Berichtsjahr 2024 verpflichtend. Große und börsennotierte Unternehmen müssen seit 2025 jährlich berichten; ab 2026 gilt dies auch für viele große GmbHs und Versicherungen.
Die Berichterstattung basiert auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Nachhaltigkeit in drei Kategorien gliedern:
• Umwelt (E) – z. B. Klimaschutz, Ressourcenschonung
• Soziales (S) – z. B. Arbeitsbedingungen, Diversität, Gesundheit
• Governance (G) – z. B. Ethik, Verantwortung der Unternehmensleitung
Gerade bei den sozialen Faktoren besteht Nachholbedarf: Während Finanzdaten meist systematisch erhoben werden, fehlt es bei „weichen“ Faktoren wie Arbeitszufriedenheit oder Gesundheit oft an Strukturen. Unternehmen mit einem kennzahlenbasierten BGM sind hier klar im Vorteil.
Beitrag des BGM zu den Sozialfaktoren:
• Beschäftigungssicherung und Mitarbeiterbindung
• Gesundes und sicheres Arbeitsumfeld (z. B. Prävention psychischer Risiken)
• Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
• Förderung von Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit
So kann BGM direkt in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen und den „Social Impact“ eines Unternehmens messbar machen.
Im 2. Teil des Beitrages geht es dann um die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des BGM und um die konkreten Umsetzungsschritte der Gefährdungsbeurteilung.

