Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 den Verordnungsentwurf über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 beschlossen.
Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf des BMAS wurden nicht vorgenommen. Damit bleibt es bei dessen Werten. In der Folge wird es aller Voraussicht nach auch zu den deutlichen Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung kommen, was auch zu einer erweiterten sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Förderung der bAV führt.
Zwar steht die Zustimmung des Bundesrats derzeit noch aus. Von dieser wird aber ausgegangen.
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Frank Wörner, Die Stuttgarter
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