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Die Direktversicherung: der bequeme Weg der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung gilt bereits heute als „Klassiker der bAV“. Mit geringem administrativem Aufwand und der komfortablen Umsetzung im Unternehmensalltag eignet sich dieser Durchführungsweg vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Deshalb ist die Direktversicherung sehr verbreitet und beliebt.

So funktioniert die Direktversicherung

Vor allem die einfache, komfortable und flexible Ein- und Durchführung spricht für die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Mitarbeiter ab und übernimmt die Rolle des Versicherungsnehmers und Beitragszahlers. „Versicherte Person“ und damit bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer.

Die Direktversicherung kann auf 3 Arten finanziert werden:

  • arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
  • arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung)
  • mischfinanzierte Direktversicherung (Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung)
funktionsweise direktversicherung

Die Bausteine zur Finanzierung

Im ersten Dienstverhältnis, das heißt in den Lohnsteuerklassen 1 bis 5, sind die Beiträge zur Direktversicherung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus können – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – unter bestimmten Voraussetzungen jährlich weitere 4 % der BBG steuerbefreit in die Direktversicherung eingezahlt werden. Der steuerliche Förderhöchstbetrag kann im Einzelfall niedriger liegen, zum Beispiel durch Anrechnung einer 40-b-EStG-Förderung.

Die Beiträge zahlt entweder der Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert), der Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder beide zusammen (Mischfinanzierung).

(arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung, § 3 Nr. 63 EStG)

Entgeltumwandlung mit staatlicher Förderung (AN-Beitrag):

  • Arbeitnehmer verzichten auf Lohn zugunsten der DirektRente.
  • Für alle Arbeitnehmer möglich, vor allem Spitzenverdiener können besonders profitieren.

(arbeitgeberfinanzierter Zuschuss zur Entgeltumwandlung, § 1a Abs. 1a BetrAVG)

Pauschaler Arbeitgeberzuschuss für alle Mitarbeiter (AG-Zuschuss):

  • Ein Zuschuss ist seit 2019 für neue Entgeltumwandlungen verpflichtend, daher ist eine vorzeitige Implementierung eines Zuschusses ein wirksames Mittel im Wettbewerb um Fachkräfte.
  • Für die einfache Umsetzung ohne Haftungsrisiken: Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 15 % des Arbeitnehmerbeitrags – für alle Arbeitnehmer.

(rein arbeitgeberfinanziert, § 3 Nr. 63 EStG / § 100 EStG)

Arbeitgeberfinanzierte Rente für alle Mitarbeiter (AG-Rente):

  • Alle Arbeitnehmer erhalten eine arbeitgeberfinanzierte DirektRente.
  • Arbeitgeber können dafür eine doppelte Förderung erhalten: Betriebsausgabenabzug und gegebenenfalls bAV-Förderbetrag für Niedrigverdiener nach § 100 EStG. Je nach Zusammensetzung der Belegschaft ist eine Förderung in Höhe von 50 % durch den Staat möglich.

Anlagekonzepte und Tarife in der Direktversicherung

Für jedes Sicherheitsbedürfnis das richtige Anlagekonzept. Finden Sie das passende für Ihre Kunden. Die aktuellen Direktversicherungstarife der Stuttgarter sind für eine steuerliche Förderung nach §§ 3, 63 bzw. 100 EStG verfügbar.

Anlagekonzept index-safe
Beitragsgarantie + Indexpartizipation

Ihre Kunden bauen auf eine Vorsorge, die Renditestärke und auch ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Diese Vorsorgelösung beteiligt Kunden an den Renditechancen des Stuttgarter M-A-X Multi-Asset Index, des Stuttgarter GrüneRente Index oder an der sicheren Verzinsung. index-safe kann für eine beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) gewählt werden.

Anlagekonzept comfort+
Chancenorientierte Kapitalanlage mit automatisch gemanagtem Portfolio

Ihre Kunden profitieren von der Kapitalanlage in einem chancenreichen Portfolio, das automatisch überwacht und für sie angepasst wird. Damit setzen sie auf die Renditechancen der Kapitalmärkte – ohne dabei zeitaufwendige Kapitalmarktentscheidungen treffen zu müssen. Ein Teil des Guthabens fließt ins Sicherungsvermögen der Stuttgarter und sichert die 80%ige Beitragsgarantie.

Anlagekonzept performance+
Fondsgebundene Kapitalanlage + Beitragsgarantie

Ihre Kunden haben die Chance, an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilzunehmen. Es steht mindestens die garantierte Mindestrente zur Verfügung. Sie ergibt sich aus den Beiträgen. Dabei stehen 80 % Beitragssumme der Hauptversicherung (ohne Beiträge zur Zusatzversicherung) für die Bildung der garantierten Mindestrente zur Verfügung. performance+ kann für eine beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) gewählt werden.

Anlagekonzept classic
Sicherheitsorientierte Kapitalanlage + Überschussanteile

Ihre Kunden setzen auf die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung. Die garantierte Leistung zu Beginn der Rente ergibt sich mindestens aus der Summe der Sparanteile der Beiträge (Beiträge abzgl. Kosten) der Hauptversicherung (ohne Beiträge zur Zusatzversicherung). Die garantierte Leistung kann sich noch um die laufende Überschussbeteiligung, Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven erhöhen.

Zielgruppen für die Direktversicherung

Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen. Sie ist leicht zu verwalten und für den Arbeitgeber eine sichere Sache.

Die Zielgruppe für die bAV über eine Direktversicherung ist riesig: Der größte Teil der Arbeitnehmer kann über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließen. Dies gilt sogar für Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte oder Niedrigverdiener, für die eine bAV übrigens besonders attraktiv ist.

Gut zu wissen: Die Direktversicherung setzt das Versprechen des Arbeitgebers hinsichtlich Versorgung um. Für die steuerliche Förderung muss der Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig nach den Steuerklassen 1 bis 5 (erstes Dienstverhältnis) sein.

Argumente für die Direktversicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist eine attraktive Sozialleistung mit geringer Investition für Arbeitgeber, aber mit großer Wirkung für das Unternehmen.

  • Kostenneutral und gesetzeskonform: Ergänzt der Arbeitgeber die Beiträge der Arbeitnehmer um einen Zuschuss in Höhe der gesparten Sozialversicherungsbeiträge, braucht die Firma dazu kein zusätzliches Geld und erfüllt die arbeitsrechtlichen Anforderungen.
  • Steuern sparen: bAV-Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Bilanz bleibt unberührt.
  • Gut fürs Betriebsklima: Der Arbeitgeber belohnt die Betriebstreue der Mitarbeiter. So werden Arbeitnehmer noch stärker an das Unternehmen gebunden.
  • Recruiting-Instrument: Die bAV gilt als Vorteil im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.
  • Effizient und unkompliziert: Die Einrichtung und Verwaltung der Direktversicherung ist einfach. Mit dem Stuttgarter Betriebsrenten-Manager können bAV-Verträge ganz einfach verwaltet werden.

Die Arbeitnehmer bauen durch staatliche Förderung und ggf. Arbeitgeberzuschuss mit wenig „Nettoaufwand“ eine verlässliche, solide Altersversorgung auf. Für eine garantierte zusätzliche Altersrente – ein Leben lang. Seit 2018 werden Leistungen aus einer Direktversicherung nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet.