So funktioniert die Unterstützungskasse
Die rückgedeckte Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung erbringt. Die Unterstützungskasse zahlt die Leistungen – entweder eine lebenslange Altersrente oder eine einmalige Kapitalauszahlung – an den Arbeitgeber zur Weiterleitung an seine Arbeitnehmer aus. Um die Leistungen zu finanzieren, schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ab. Die Ansprüche auf Leistungen einer Unterstützungskasse sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und/oder Verpfändung insolvenzsicher.
Die Bausteine zur Finanzierung
Die Unterstützungskasse ist offen für alle Beschäftigungsverhältnisse der Lohnsteuerklassen 1 bis 6.
Arbeitnehmerfinanzierte Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind grundsätzlich unbegrenzt steuerfrei und zusätzlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei.
Die Versorgung im Alter zuzüglich bAV und gesetzlicher Rente sollte nicht mehr als 75 % der aktuellen Bruttobezüge betragen.
Arbeitgeberfinanzierte Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften stehen Arbeitnehmern derzeit erst nach 3 Jahren Firmenzugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres zu.
Arbeitgeberzuschüsse oder die Umwidmung von vermögenswirksamen Leistungen sind in der Unterstützungskasse problemlos möglich.
Anlagekonzepte und Tarife in der Unterstützungskasse
Für jedes Sicherheitsbedürfnis das richtige Anlagekonzept. Finden Sie das passende für Ihre Kunden.
Anlagekonzept classic
Garantierte Mindestverzinsung + Überschussanteile
Ihre Kunden profitieren von der garantierten Verzinsung. Sie kann sich noch um die laufende Überschussbeteiligung, Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven der Stuttgarter erhöhen.
Im Rahmen des Anlagekonzepts classic ist lediglich die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) möglich. Dabei kann zwischen Rentenzusage mit Kapitaloption, Kapitalzusage mit Rentenoption und reiner Kapitalzusage gewählt werden.
Anlagekonzept index-safe
Beitragsgarantie + Indexpartizipation
Ihre Kunden bauen auf eine renditestarke Vorsorge, die auch ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Diese Vorsorgelösung beteiligt Kunden an den Renditechancen des Stuttgarter M-A-X Multi-Asset Index, des Stuttgarter GrüneRente Index oder an der sicheren Verzinsung.
Es ist ausschließlich die Zusageart beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) in Form der Kapitalzusage mit Rentenoption und einer reinen Kapitalzusage möglich.
Zielgruppen für die Unterstützungskasse
Die rückgedeckte Unterstützungskasse eignet sich für Unternehmen, die ihren Fach- und Führungskräften eine hohe und leistungsstarke Versorgung ermöglichen wollen. Die Unterstützungskasse bietet sich auch dann an, wenn die Möglichkeiten der bAV über die Direktversicherung bereits ausgeschöpft sind. Zielgruppe sind alle Arbeitnehmer, die hohe Beiträge für eine bAV aufwenden können.
Gut zu wissen: Die Unterstützungskasse kann zusätzlich zur Direktversicherung eingerichtet werden, ohne die jeweiligen steuerlichen Fördermöglichkeiten einzuschränken.
Tipp: Produktunterlagen und Verkaufshilfen zum Download
Nutzen Sie die Unterlagen der Stuttgarter für die zielsichere und überzeugende bAV-Beratung zu Unterstützungskasse.
Produktbroschüre Unterstützungskasse AG
Produktbroschüre Unterstützungskasse AN
Broschüre für Gesellschafter-Geschäftsführer
Argumente für die Unterstützungskasse
Mit der rückgedeckten Unterstützungskasse bieten Arbeitgeber eine attraktive Sozialleistung an, die auch für das Unternehmen positive Effekte zeigt.
- Vollständige Finanzierung: Die Rückdeckungsversicherung ist das Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen. So kann das Unternehmen seine Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern jederzeit erfüllen.
- Senkung der Lohnnebenkosten: Für die Beiträge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber an.
- Steuern sparen: Beiträge und Verwaltungshonorare der Unterstützungskasse sowie Beiträge an den PSVaG sind Betriebsausgaben. Die Bilanz bleibt unberührt, denn es müssen keine Rückstellungen gebildet werden.
- Gut fürs Betriebsklima: Der Arbeitgeber belohnt die Betriebstreue der Mitarbeiter. So werden Arbeitnehmer noch stärker an das Unternehmen gebunden.
- Recruiting-Instrument: Ein leistungsstarkes bAV-Angebot entscheidet bei Fach- und Führungskräften häufig über die Arbeitgeberwahl.
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Der administrative Aufwand ist aufgrund der externen Abwicklung gering.