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Die Pensionszusage: betriebliche Altersversorgung für GGF sowie Fach- und Führungskräfte

Bei einer Pensionszusage bilden Unternehmen eigene Rücklagen für die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) oder Fach- und Führungskräften. Die Rückdeckungsversicherung sichert die Pensionsansprüche ab. Sie kann vom Arbeitgeber individuell ausgestaltet werden.

So funktioniert die Pensionszusage

Das Unternehmen erteilt dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bzw. Arbeitnehmer eine schriftliche Pensionszusage.

Zur Finanzierung der Pensionszusage wird eine Rückdeckungsversicherung bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. abgeschlossen. Das Unternehmen wird Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter für die Leistungen aus dieser Rückdeckungsversicherung. Der Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Arbeitnehmer wird versicherte Person. Um die Altersversorgung auch für den Insolvenzfall abzusichern, wird die Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Arbeitnehmer (ggf. dessen Hinterbliebene) verpfändet.

Besonderheiten und Finanzierung

Pensionszusagen werden in der Handelsbilanz nach eigenen Regeln bewertet. Für die eingegangenen Versorgungsverpflichtungen sind in der Bilanz des Unternehmens Pensionsrückstellungen auszuweisen.

Die jährlichen Pensionsrückstellungen wirken gewinnmindernd. Sie führen somit zu einem Steuerstundungseffekt. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind in der Bilanz des Arbeitgebers zu aktivieren.

Damit die Finanzverwaltung Pensionsrückstellungen anerkennt, müssen besondere rechtliche Kriterien (zum Beispiel Wartezeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit der Zusage) beachtet werden. 

Finanzierung

  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind steuer- und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auch sozialversicherungsfrei.

Anlagekonzepte und Tarife in der Pensionszusage

Für eine kongruente Rückdeckung wählen Ihre Kunden – je nach Sicherheitsbedürfnis  – zwischen 2 Anlagekonzepten.

Anlagekonzept classic
Garantierte Mindestverzinsung + Überschussanteile

Ihre Kunden profitieren von der garantierten Verzinsung. Sie kann sich noch um die laufende Überschussbeteiligung, Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven der Stuttgarter erhöhen.

Als Zusagearten sind die Leistungszusage und die „beitragsorientierte Leistungszusage“ (BOLZ) möglich. 

Anlagekonzept index-safe
Beitragsgarantie + Indexpartizipation

Ihre Kunden entscheiden sich in dieser Variante für eine renditestarke Vorsorge, die auch ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Diese Vorsorgelösung beteiligt Kunden an den Renditechancen des Stuttgarter M-A-X Multi-Asset Index, des Stuttgarter GrüneRente Index oder an der sicheren Verzinsung. Als Zusageart ist die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) möglich.

Gut zu wissen: Die erteilte Pensionszusage regelt die Versorgungsleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusagt. Die zur Finanzierung abgeschlossene Rückdeckungsversicherung kann der Arbeitgeber frei gestalten.

Zielgruppen für die Pensionszusage

Die Pensionszusage eignet sich gut für Unternehmen, die ihren Gesellschafter-Geschäftsführern oder Leistungsträgern eine hohe und leistungsstarke Versorgung ermöglichen wollen.

Zielgruppe sind alle, die aufgrund hoher Bezüge – bei gleichzeitiger Begrenzung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – im Alter eine besonders große Versorgungslücke zu erwarten haben.

Gut zu wissen: Gesellschafter-Geschäftsführer und die BasisRente
Es gibt Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Wenn in dieser Situation bAV-Anwartschaften und eine BasisRente bestehen, kann es zu einer Kürzung des steuerlichen Höchstbetrages kommen. 

Argumente für die Pensionszusage

Der Arbeitgeber hat mit der Pensionszusage ein weiteres Versorgungsinstrument an der Hand.

  • Leistungen: Neben reinen Rentenleistungen im Alter, bei Tod oder im Fall der Berufsunfähigkeit können auch einmalige Kapitalzahlungen vereinbart werden. 
  • Steuern sparen: Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben.