
Betriebsrente für Niedrigverdiener? Ja, aber richtig!
Das BRSG soll zur Verbreitung der bAV unter den Geringverdienern beitragen. Hierzu wurde die steuerliche Förderung nach § 100 EStG eingeführt. In der Umsetzung gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, damit Arbeitnehmer, Arbeitgeber und bAV-Berater gleichermaßen profitieren. Von Dr. Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. und Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
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Das BRSG als Sprungbrett in die ganzheitliche Beratung
Mit dem BRSG ergeben sich zahlreiche Chancen für die Beratung. Die neuen Regelungen bringen aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile für Vermittler mit sich. Der Informationsbedarf ist groß – Wissenslücken können unter anderem mithilfe von Workshops der Stuttgarter geschlossen werden. Interview mit Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
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IVFP kürt die besten Direktversicherungen
Die Bundesregierung hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wichtige Weichen gestellt, damit die betriebliche Altersversorgung attraktiver wird, meint das Institut für Vorsorge und Finanzplanung. Nun seien Vermittler und Verbraucher gefragt, die Veränderungen anzunehmen. Als Entscheidungshilfe hat das IVFP 93 Tarife von 48 Anbietern geprüft und bewertet. Die Stuttgarter ist mit vielen Tarifen auf unter den Besten platziert und glänzt oft mit sehr guten Noten.

Neue bAV: Jedem Makler ist anzuraten, jetzt auf Firmen zuzugehen
Das BRSG stellt Unternehmen ab Januar 2018 vor viele Neuerungen in der bAV und es besteht hoher Beratungsbedarf – sowohl mit Blick auf die alte bAV-Welt als auch auf das neue Sozialpartnermodell. Makler sollten daher jetzt auf Unternehmen zugehen, rät Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Ein echter Paradigmenwechsel
Dr. Henriette Meissner ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und hat am ersten Kurzkommentar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mitgeschrieben. Cash. Online sprach mit ihr über die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV).