Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein strategisches Instrument nachhaltiger Unternehmensführung. Wie Unternehmen diesen Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements systematisch verankern, ihre Belegschaft stärken und ESG-Pflichten erfüllen können.
Teil 2: Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des BGM und die konkreten Umsetzungsschritte der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein zentrales Element des BGM und gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). Laut GDA-Leitlinie (2022) dient sie dazu, arbeitsbedingte Gefährdungen systematisch zu identifizieren, Maßnahmen abzuleiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Ziel ist die menschengerechte Gestaltung von Arbeit.
Trotz dieser Pflicht führen laut IFBG-Studie 2023 nur etwa 51 % der Unternehmen eine entsprechende Beurteilung durch.
Hindernisse bestehen in einem Mangel an Ressourcen, Fachwissen und Priorisierung, insbesondere in kleinen Betrieben.
Gesetzliche Grundlagen
Seit Ende 2013 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Relevante Regelwerke:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen zu dokumentieren (§§ 5–6).
- DIN EN ISO 10075: bietet Begriffe, Gestaltungsgrundsätze und Methoden zur Erfassung psychischer Arbeitsbelastung.
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA): stellt Leitlinien und Checklisten zur Verfügung.
Unternehmen, die ihre Pflicht nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis 25.000 Euro (§ 25 ArbSchG).
Gestaltung der Arbeit nach GDA-Leitlinie
Die GDA nennt sechs zentrale Gestaltungsfelder für die Beurteilung psychischer Belastungen:
- Arbeitsinhalt und -aufgabe: Vollständigkeit, Variabilität, Handlungsspielraum, Informationsfluss, emotionale Anforderungen.
- Arbeitsorganisation: klare Zuständigkeiten, planbare Abläufe, geringe Störungen, realistische Arbeitsintensität.
- Arbeitszeitgestaltung: ausreichende Erholung, Planbarkeit, keine übermäßige Schichtbelastung.
- Soziale Beziehungen: unterstützendes Führungs- und Kollegialverhalten.
- Arbeitsmittel: ergonomische, sichere, geeignete Ausstattung.
- Arbeitsumgebung: physikalische, chemische und ergonomische Faktoren.
Eine gesundheitsförderliche Gestaltung in diesen Bereichen steigert Produktivität, Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit und verbessert das Betriebsklima.
Umsetzungsschritte der Gefährdungsbeurteilung (nach GDA)
- Vorbereitung: Planung, Einbindung von Fachpersonal (zum Beispiel Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft) und Mitarbeitenden.
- Festlegen der Arbeitsbereiche: Differenzierung nach Tätigkeiten oder Funktionsgruppen.
- Ermittlung der Belastungen: über Befragungen, Interviews, Beobachtungen oder Workshops.
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen: Vorrang für verhältnispräventive Lösungen (zum Beispiel Arbeitsorganisation vor individuellem Verhalten).
- Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung, ob Belastungen tatsächlich reduziert wurden.
- Fortschreibung: regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen.
- Dokumentation: vollständige Aufzeichnung von Ergebnissen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten (§ 6 ArbSchG).
Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein strategisches Instrument nachhaltiger Unternehmensführung. Sie verbindet Gesundheitsschutz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Ein systematisch verankertes BGM fördert nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern stärkt auch die soziale Dimension der Nachhaltigkeit und die Pflicht zur Transparenz im Rahmen der CSRD-Berichterstattung.
Unternehmen profitieren von geringeren Fehlzeiten, höherer Produktivität und stärkerer Mitarbeiterbindung. Vermittler, Berater und Dienstleister können Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen – und so selbst einen Beitrag zu einer gesunden, nachhaltigen Arbeitswelt leisten.
Kernaussage: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist der Schlüssel, um Nachhaltigkeit und Gesundheit im Unternehmen zu verbinden – sie schafft Sicherheit, Transparenz und Resilienz für die Arbeitswelt der Zukunft.

