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Bundestagswahl 2025

Die Wahlprogramme der Parteien und was auf die (betriebliche) Altersversorgung zukommt

Der Wahltermin rückt näher und damit steigt auch das Interesse an den Ideen der Parteien. Ein Blick in die Wahlprogramme lohnt sich, zumindest für eine grobe Orientierung.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
15.01.2025
Die Wahlprogramme der Parteien und was auf die (betriebliche) Altersversorgung zukommt
© shutterstock | Alex SG

Der Wahltermin rückt näher und damit steigt auch das Interesse an den Ideen der Parteien. Ein Blick in die Wahlprogramme lohnt sich, zumindest für eine grobe Orientierung.

Das Wahlprogramm der CDU/CSU:

Verbindliche Altersversorgung für Selbstständige

Im Wahlprogramm der CDU/CSU ist unter der Überschrift „Betriebliche und private Vorsorge stärken“ zu lesen:

„Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.“

Wirklich neu ist die Altersvorsorge für Selbstständige. Gedacht ist an eine verbindliche Altersvorsorge für Selbstständige, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind. Damit fallen Selbstständige, die in „verkammerten Berufen“ tätig sind, also z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater, nicht unter diese verbindliche Altersversorgung, da sie durch die Versorgungswerke anderweitig ausreichend abgesichert sind.

Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden

Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll ein Gehalt von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen. Darüber hinaus sollen die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich angehoben werden.

Altersvorsorge von Kindesbeinen an

Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Am derzeitigen Renteneintrittsalter und Rentenniveau will die CDU/CSU festhalten.

Das Wahlprogramm der SPD – Beitragszusage im Fokus

Auch die SPD will die bAV stärken und legt den Schwerpunkt auf die Tarifbindung. Auf Seite 21 heißt es daher: „Wir wollen eine attraktive betriebliche Altersvorsorge stärker fördern, die im Rahmen von Tarifverträgen ausgestaltet werden kann. Angebote ohne Beitragsgarantie, aber mit höherer Renditeerwartung wollen wir stärker verbreiten.“

Gesetzliche Renten – 48 % Rentenniveau und abschlagfreier Eintritt nach 45 Beitragsjahren

Wir wollen dafür sorgen, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 % gesichert wird. Ein abschlagfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll auch künftig zwei Jahre früher möglich bleiben.

Absicherung Selbstständiger – verpflichtend für alle?

Auf Seite 21 ist weiterhin zu lesen: „Wir wollen zunächst alle Selbstständigen absichern, die oft ein hohes Schutzbedürfnis haben. Dabei kommt es auf gute Lösungen an, die auch bei zunehmenden Wechseln der Beschäftigungsform eine grundlegende Altersabsicherung und eine Versicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung bieten.“

Ob diese Absicherung verpflichtend sein soll bzw. ob dies auch für verkammerte Berufe greifen soll, ist dem Programm nicht zu entnehmen.

Das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen – öffentlich verwalteter nachhaltiger Bürgerfonds auch für die bAV

Wörtlich heißt es „Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung den Einstieg in eine notwendige ergänzende Kapitaldeckung – und zwar mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Hierfür führen wir einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet.“ Das ist nicht ganz neu. Wir hatten über die Idee des „Generationenkapitals“ schon berichtet.

Dieser Fonds soll auch für die bAV nutzbar sein.

Wie die SPD wollen auch Bündnis 90/Die Grünen das Rentenniveau auf 48 % halten und den Renteneintritt bei 67 Jahren belassen.

Das Wahlprogramm der FDP

Maximal flexible Altersversorgung bei Selbstständigen

Die Absicherung Selbstständiger im Alter ist auch Teil des Wahlprogramms der FDP, mit dem Schwerpunkt auf der Flexibilität. Die Freien Demokraten wollen „maximale Wahlfreiheit für Selbstständige bei der Altersvorsorge“. Von einer obligatorischen Vorsorge für Selbstständige findet sich im Wahlprogramm nichts. Allerdings sollen Selbstständige ein Altersvorsorgedepot für die private Altersvorsorge nutzen können. Dieses Depot soll steuerlich gefördert sein und den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ermöglichen, auch für alle, die selbstständig sind.

Außerdem will die FDP die Flexibilität beim Renteneintrittsalter erhöhen. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt, sofern dann keine Sozialleistungen beantragt werden müssen.

Gesetzliche Aktienrente nach schwedischem Vorbild und Altersvorsorgedepot für private Vorsorge

Ein Teil der gesetzlichen Rentenbeiträge soll, wie in Schweden, in einem unabhängig verwalteten Fonds angelegt werden. Es soll darüber hinaus ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot für die private Altersvorsorge eingeführt werden, das auch Selbstständige nutzen können.

Öffnung Beitragszusage für alle Betriebe und höherer Aktienanteil in der bAV

Die Freien Demokraten plädieren für einen höheren Aktienanteil in der bAV. Die reine Beitragszusage soll für alle Betriebe möglich sein, also auch für diejenigen ohne Tarifbindung. Weiterhin sollen offene Fragen zum Garantieerfordernis und zur Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geklärt werden.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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