Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Roundtable bAV

Stärkere bAV: Wo Unternehmen ansetzen und Vermittler einwirken können

Die bAV ist leistungsfähig, wird aber zu selten voll genutzt. Das ist das Kurzresümee einer Expertenrunde, die wichtige Hebel zur Stärkung besprach. Für Vermittler ergeben sich klare Ansatzpunkte – besonders im Mittelstand.

bAVheute
28.01.2026
Stärkere bAV: Wo Unternehmen ansetzen und Vermittler einwirken können
© Die Stuttgarter

Die bAV ist leistungsfähig, wird aber zu selten voll genutzt. Das ist das Kurzresümee einer Expertenrunde, die wichtige Hebel zur Stärkung besprach. Für Vermittler ergeben sich klare Ansatzpunkte – besonders im Mittelstand.

Zwischen Reformstau, Komplexität und Haftungsfragen bleibt die bAV oft hinter ihren Möglichkeiten zurück. Wie man den Benefit stärken kann, diskutierten Experten am runden Tisch, zu dem die Personalwirtschaft einlud. Auch Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, war mit dabei.

5 Hebel zur Stärkung

  1. Kommunikation, die wirklich verstanden wird
    Selbst dort, wo attraktive Angebote bestehen, ist die Beteiligung oft zu niedrig – weil Beschäftigte Nutzen und Wege nicht kennen. Einfachere, zielgruppengerechte Formate erzielen deutlich mehr Resonanz als klassische Infofluten. Entscheidend ist nicht die Komplexität, sondern die Übersetzung in den Arbeitsalltag.
  2. Balance aus Standardisierung und Gestaltung
    Ein effizienter Kern (Prozesse, Zusageform) plus differenzierende Elemente wie Arbeitgeberzuschuss, Matching- oder Staffelmodelle machen Altersversorgung zum echten Benefit – ohne Mitarbeitende faktisch auszuschließen.
  3. Governance regelmäßig prüfen
    Viele Risiken entstehen am Rentenbeginn – als Folge veralteter oder nie wieder überprüfter Versorgungsordnungen. Frühzeitige rechtliche und organisatorische Checks (ruhegeldfähiges Entgelt, Anpassungspflicht, Gleichbehandlung) sind die wirksamste Risikosenkung.
  4. Risiken aktiv steuern
    Pension Buy-outs werden als legitimes Instrument gesehen – aber nur mit klarer Governance, transparenter Kapitalanlage und Blick auf die Nachhaftung.
  5. BRSG II
    Das neue Gesetz liefert eher punktuelle Verbesserungen als den großen Wurf. Umso wichtiger ist praktische Umsetzung: klare Kommunikation, einfache Enrollment-Wege und wirksame Zuschusslogiken.

„Kleine und mittelständische Unternehmen, aber insbesondere Kleinstbetriebe ohne eigene Personalabteilung, benötigen und bekommen Unterstützung in der bAV-Kommunikation.“

Per Protoschill

Wirkung in der Praxis

Für professionelle Vermittler liegt der Hebel an drei Stellen: Kosten- und Anreizlogik sichtbar machen, zielgruppengerechte Kommunikation stellen und Rechtssicherheit organisieren. „Immer mehr KMU-Arbeitgeber erkennen, dass die bAV ein gutes Instrument zur Optimierung der Lohn- und Nebenkosten ist“, betonte Per Protoschill. Gleichzeitig bleibt die Chance, Opting-out rechtssicher über Betriebsvereinbarungen zu etablieren, ungenutzt; wo Tarifwege fehlen, sind deshalb saubere Default-Prozesse umso wichtiger. Und: Kleinstbetriebe ohne HR brauchen konkrete Unterstützung bei der Mitarbeiteransprache – vom One-Pager bis zum kurzen Erklärvideo. Genau hier können Vermittler die Lücke schließen und Reichweite erzeugen.

Learnings für die Beratung

  • Matching/Staffelmodelle erhöhen die Attraktivität spürbar.
  • Trotz Wegfall der Vollrenten-Zugangsvoraussetzung bleibt die Versorgungsordnung maßgeblich.
  • Versorgungszusagen regelmäßig prüfen – besonders bei heterogenen bAV-Landschaften.
  • Typische Konfliktfelder nach Rentenbeginn: Anpassungspflicht, Kappungen, Geschlechtergerechtigkeit.
  • Trend zu Auslagerungen (Buy-outs) nimmt mit dem Generationenwechsel zu.


Hinweis:
Der Roundtable wurde von der Personalwirtschaft initiiert.

Das könnte Sie auch interessieren

Digitale bAV: So unterstützt die Stuttgarter Vermittler entlang des gesamten Beratungsprozesses

Digitale bAV: So unterstützt die Stuttgarter Vermittler entlang des gesamten Beratungsprozesses

Vermittler begleiten heute den gesamten Prozess der bAV. Doch wie lässt er sich effizient und digital gestalten – von der Analyse beim Arbeitgeber über die Konzeption und Arbeitnehmerinformation…

Bild von Daniel Petri
Daniel Petri, Die Stuttgarter
14.08.2026
Digitale bAV: Warum Vermittler heute mehr leisten müssen als Produktauswahl
Gastbeitrag Vermittler als Strukturgeber

Digitale bAV: Warum Vermittler heute mehr leisten müssen als Produktauswahl

Die Digitalisierung macht die bAV effizienter und verändert zugleich die Rolle des Vermittlers. Weniger Administration, mehr Strukturierung, Koordination und Beratung: Digitale Prozesse werden die…

Bild von Guido Großjean
Guido Großjean
14.08.2026
Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen
Entwarnung für Unternehmen mit Pensionszusagen

Heubeck-Richttafeln bleiben unverändert: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Die Heubeck-Richttafeln bilden die Grundlage für die Bewertung vieler Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat nun überprüft, ob die seit 2018…

Bild von Andreas Mock
Andreas Mock, Die Stuttgarter
10.08.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.