Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0% auch für das Jahr 2027 beizubehalten. Abzugrenzen ist der Höchstrechnungszins dabei vom Garantiezins, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren.
Über den Höchstrechnungszins
Der Höchstrechnungszins stellt die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins dar, mit dem Lebensversicherer ihre Deckungsrückstellung berechnen dürfen. In der Praxis der deutschen Lebensversicherer ist dieser Höchstrechnungszins identisch mit dem Garantiezins, mit dem die Beiträge kalkuliert werden. Je höher der Zins, desto weniger Beitrag muss für die gleiche Versicherungsleistung bezahlt werden. Oder umgekehrt, für den gleichen Beitrag kann mehr Leistung versichert werden.
Entwicklung des Höchstrechnungszinses
Der Garantiezins hat sich seit Mitte der 90er-Jahre kontinuierlich verringert, mit einer erstmaligen leichten Erhöhung zum 1. Januar 2025 auf 1,0 %. Diese Erhöhung wurde aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus am Kapitalmarkt vorgenommen.

Die Empfehlung der Aktuare
Zur Ermittlung des empfohlenen Höchstrechnungszinses verwendet die DAV Szenarien für die Entwicklung der Renditen eines repräsentativen Neuanlageportfolios. Diese Szenarien werden mit Hilfe eines stochastischen Modells gewichtet. Um kurzfristige Schwankungen abzuschwächen, wird daraus ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet. Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40 % angewendet.
Die aktuellen Modellrechnungen der DAV ergeben künftig erzielbare Durchschnittsrenditen, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0 % liegen. Dabei liegen die Ergebnisse der Berechnungen wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen im Bereich des Vorjahres.
Insgesamt sieht die DAV das Zinsniveau weiter stabil. Aufgrund von geopolitischer Konflikte, der wirtschaftlichen Situation in Deutschland und politischer Unsicherheiten in Europa sei jedoch weiterhin Vorsicht geboten.
Vor diesem Hintergrund kommt die DAV zu dem Ergebnis, dass der Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bei 1,0 % stabil gehalten werden sollte. Daher empfiehlt die DAV auch für das Jahr 2027 einen Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen in Höhe von 1,0 %.
Die tatsächliche Höhe des Zinssatzes wird vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, basierend auf den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung und der BaFin.


