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BFH-Urteil zu Pensionsrückstellungen

BFH-Beschluss: Auswirkungen auf wertpapiergebundene Pensionszusagen in der Praxis

Über den bahnbrechenden Beschluss des BFH zur Rückstellungsbildung bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen hat bAVheute schon sehr früh berichtet. Aber was bedeutet der Beschluss für die Praxis?

Bild von Frank Wörner
Bild von Andreas Mock
Frank Wörner, Andreas Mock, Die Stuttgarter
03.03.2025
BFH-Beschluss: Auswirkungen auf wertpapiergebundene Pensionszusagen in der Praxis
© shutterstock | r.classen

Über den bahnbrechenden Beschluss des BFH zur Rückstellungsbildung bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen hat bAVheute schon sehr früh berichtet. Aber was bedeutet der Beschluss für die Praxis?

Dazu hat bAVheute anhand von 2 Tarifen der Stuttgarter Lebensversicherung für Sie gerechnet – jeweils im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage. Und tatsächlich wirkt sich der BFH-Beschluss auf die Höhe der Rückstellung aus. Teil der Wahrheit ist aber auch, dass das BMF-Schreiben noch in Kraft ist. Und solange das so bleibt wird sich die Finanzverwaltung auch danach richten. Es bleibt dann nur der recht mühselige Weg, gegen einen Bescheid mit Verweis auf den BFH-Beschluss zu klagen.

Beispiel 1: beitragsorientierte Leistungszusage mit kongruenter Rückdeckung der Altersrente, monatlicher arbeitgeberfinanzierter Beitrag

Pensionszusage: Geburtsdatum 1.1.1990, Zusagezeitpunkt 1.1.2025, Rentenbeginn 67. Lebensjahr, mtl. Altersrente entspricht Leistung aus der Rückdeckungsversicherung, keine Invaliden- und Hinterbliebenenrente.

Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie: Versicherungsbeginn 1.1.2025, garantiertes Kapital zum vereinbarten Rentenbeginn 80 % der Beitragssumme, Beitragssumme 625.000 Euro, garantierte monatliche Mindestrente 1.289 Euro, 4 % jährliche Wertentwicklung des Vertragsguthabens, mögliche monatliche Rente 2.783 Euro.

Der BFH geht bei der Höhe der zu bildenden Rückstellung anders als das BMF nicht vom garantierten Wert, sondern vom Marktwert am Bilanzstichtag aus. Im Ergebnis führt das im 1. Beispiel insbesondere in der 2. Hälfte der Anwartschaftsphase zu höheren Rückstellungen.

Beispiel 2: beitragsorientierte Leistungszusage mit kongruenter Rückdeckung der Altersrente, einmalige Entgeltumwandlung

Pensionszusage: Geburtsdatum 1.1.1990, Zusagezeitpunkt 1.1.2025, Rentenbeginn 67. Lebensjahr, mtl. Altersrente entspricht Leistung aus der Rückdeckungsversicherung, keine Invaliden- und Hinterbliebenenrente.

Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie: Versicherungsbeginn 1.1.2025, Garantiertes Kapital zum vereinbarten Rentenbeginn 80 % der Beitragssumme, Einmalbeitrag 24.740 Euro, garantierte mtl. Mindestrente 51 Euro, 4 % jährliche Wertentwicklung des Vertragsguthabens, mögliche monatliche Rente 200 Euro.

Der BFH geht bei der Höhe der zu bildenden Rückstellung anders als das BMF nicht vom garantierten Wert, sondern vom Marktwert am Bilanzstichtag aus. Im Ergebnis führt das im 2. Beispiel zu höheren Rückstellungen.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Bild von Andreas Mock

Beitrag von:

Andreas Mock

Prokurist bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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