Über den bahnbrechenden Beschluss des BFH zur Rückstellungsbildung bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen hat bAVheute schon sehr früh berichtet. Aber was bedeutet der Beschluss für die Praxis?
Dazu hat bAVheute anhand von 2 Tarifen der Stuttgarter Lebensversicherung für Sie gerechnet – jeweils im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage. Und tatsächlich wirkt sich der BFH-Beschluss auf die Höhe der Rückstellung aus. Teil der Wahrheit ist aber auch, dass das BMF-Schreiben noch in Kraft ist. Und solange das so bleibt wird sich die Finanzverwaltung auch danach richten. Es bleibt dann nur der recht mühselige Weg, gegen einen Bescheid mit Verweis auf den BFH-Beschluss zu klagen.
Beispiel 1: beitragsorientierte Leistungszusage mit kongruenter Rückdeckung der Altersrente, monatlicher arbeitgeberfinanzierter Beitrag
Pensionszusage: Geburtsdatum 1.1.1990, Zusagezeitpunkt 1.1.2025, Rentenbeginn 67. Lebensjahr, mtl. Altersrente entspricht Leistung aus der Rückdeckungsversicherung, keine Invaliden- und Hinterbliebenenrente.
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie: Versicherungsbeginn 1.1.2025, garantiertes Kapital zum vereinbarten Rentenbeginn 80 % der Beitragssumme, Beitragssumme 625.000 €, garantierte monatliche Mindestrente 1.289 €, 4 % jährliche Wertentwicklung des Vertragsguthabens, mögliche monatliche Rente 2.783 €.

Der BFH geht bei der Höhe der zu bildenden Rückstellung anders als das BMF nicht vom garantierten Wert, sondern vom Marktwert am Bilanzstichtag aus. Im Ergebnis führt das im 1. Beispiel insbesondere in der 2. Hälfte der Anwartschaftsphase zu höheren Rückstellungen.
Beispiel 2: beitragsorientierte Leistungszusage mit kongruenter Rückdeckung der Altersrente, einmalige Entgeltumwandlung
Pensionszusage: Geburtsdatum 1.1.1990, Zusagezeitpunkt 1.1.2025, Rentenbeginn 67. Lebensjahr, mtl. Altersrente entspricht Leistung aus der Rückdeckungsversicherung, keine Invaliden- und Hinterbliebenenrente.
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie: Versicherungsbeginn 1.1.2025, Garantiertes Kapital zum vereinbarten Rentenbeginn 80 % der Beitragssumme, Einmalbeitrag 24.740 €, garantierte mtl. Mindestrente 51 €, 4 % jährliche Wertentwicklung des Vertragsguthabens, mögliche monatliche Rente 200 €.

Der BFH geht bei der Höhe der zu bildenden Rückstellung anders als das BMF nicht vom garantierten Wert, sondern vom Marktwert am Bilanzstichtag aus. Im Ergebnis führt das im 2. Beispiel zu höheren Rückstellungen.