Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Betriebsrentenstärkungsgesetz II

BRSG II: Empfehlungen der Ausschüsse liegen nun dem Bundesrat vor

Am 6.10.2025 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II an den Bundesrat adressiert. Dabei herrschte nicht immer Einigkeit.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
09.10.2025
BRSG II: Empfehlungen der Ausschüsse liegen nun dem Bundesrat vor
© shutterstock | TippaPatt

Am 6.10.2025 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II an den Bundesrat adressiert. Dabei herrschte nicht immer Einigkeit.

1. Förderung von Niedrigverdienern – grundsätzlich positiv, aber…

Zum § 100 EStG haben die Ausschüsse einiges anzumerken. Grundsätzlich werden die Anhebung des Förderbetrags und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der BBG begrüßt, aber die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrags auf maximal 360 Euro sei weiterhin zu gering. Steter Tropfen höhlt den Stein – diese Forderung hat der Bundesrat schon in seiner Empfehlung zum BRSG II aus 2024 erhoben.

Die Verbesserungen sind nach dem Regierungsentwurf auch erst zum 1.1.2027 vorgesehen. Zu spät, meinen die Ausschüsse und bitten daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein früheres Inkrafttreten vorgesehen werden kann.

2. Erhöhung der sozialversicherungsrechtlichen Flankierung von 4 % auf 8 % der BBG – dokumentierte Uneinigkeit

Der Wirtschaftsausschuss nimmt eine schon länger vorgeschlagene Forderung auf, die sozialversicherungsrechtliche Flankierung von 4 % auf 8 % der BBG zu erhöhen und damit der steuerlichen Flankierung gleichzustellen. Daher formuliert der Wirtschaftsausschuss: „Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob dieses dazu genutzt werden kann, um die Freibeträge zur Sozialversicherung an die Regelungen im Einkommenssteuerrecht anzugleichen und somit auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen.“

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ) sehen dabei aber die Gefahr, dass darunter die Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung leidet, und formulieren daher: „Die Förderung der Entgeltumwandlung besteht unter anderem darin, dass ein Teil der Beiträge sozialabgabenfrei ist. Eine Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung (mit) auf Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung könnte aber dem Ziel, über alle drei Säulen ein Mehr an Versorgung zu erreichen, zumindest in Teilen zuwiderlaufen.“

3. Keine steuerliche Flankierung bei Abfindungen in die GRV nach § 3 Abs. 2a BetrAVG – Doppelbesteuerung geht nicht, Doppelbegünstigung auch nicht

Die neue Abfindungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2a BetrAVG, wonach der Abfindungsbetrag bis 2 % der Bezugsgröße im Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmittelbar in die GRV abgefunden werden kann, soll steuerlich nicht flankiert werden. Begründung: Sollten die bereits im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geförderten und im Zeitpunkt der Abfindung steuerfrei gestellten Beiträge letztendlich nochmals durch den Sonderausgabenabzug gefördert werden, würde hierdurch eine doppelte Förderung/Steuerfreistellung bei lediglich einmaliger nachgelagerter Besteuerung gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG eintreten. Und das geht natürlich nicht.

4. Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) wird kaum mehr angeboten – Garantieniveau unterhalb 100 % würde vielleicht helfen

Dass die BZML kaum mehr angeboten wird, ist den Ausschüssen des Bundesrates nicht entgangen. Ein Grund dafür ist auch schon identifiziert: das Garantieniveau von 100 % der Beiträge. Die Bundesregierung soll daher prüfen, ob für Beitragszusagen mit Mindestleistung ein niedrigeres Niveau als 100 % vereinbart werden kann.

5. Sozialpartnermodell – KMU sollen leichter teilnehmen können, ohne den Tarifvorbehalt aufzugeben

Einig sind sich die Ausschüsse allein darin, dass das Sozialpartnermodell weiterentwickelt und für kleine und mittlere Unternehmen besser nutzbar werde. Auf die Frage des „Wie“ plädieren der AIS und der FSFJ für eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.

6. Was bewirken die Maßnahmen? Evaluation soll Antworten liefern

Ob und vor allem welche Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen, soll evaluiert werden. Und zwar hinsichtlich der Frage …

  • … ob die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung gestiegen ist
  • … wie die bAV finanziert wird
  • … ob Kapitalanlagen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unter der Voraussetzung fehlender Garantien zu höheren Renditen führen
  • … ob mögliche Auswirkungen von Kosten und Risiken auf die Höhe von Versorgungsleistungen zu erwarten sind
  • … wie sich die Sicherungsbeiträge (als „Äquivalent“ zur Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) der Arbeitgeber beim Sozialpartnermodell auswirken.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 17.10.2025 unter TOP 13 der Tagesordnung darüber beraten. bAVheute wird wie gewohnt berichten.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?
Anderweitige Arbeitgeberleistung

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?

Die Urteilsgründe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts liegen jetzt vor. Die Frage, ob eine anderweitige Arbeitgeberleistung den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
04.11.2025
Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann
Gastbeitrag: Gesundheitsvorsorge in Unternehmen

Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann

Ein hoher Krankenstand belastet Unternehmen und schwächt ihre Effizienz. Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement hier präventiv wirken kann und dabei zugleich auf die Nachhaltigkeitsstrategie…

Bild von Thomas Maurer
Thomas Maurer
04.11.2025
Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?
BAG-Urteil

Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?

Die Anpassungen von Betriebsrenten ist vor den Gerichten ein Klassiker. Dabei geht es einerseits um das Interesse der Rentner, den Kaufkraftverlust der Bezüge ausgeglichen zu bekommen, und…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
03.11.2025
Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation
Mitarbeitermagnet bAV

Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation

Einer der wesentlichen Vorteile einer leistungsstarken Betriebsrente ist die Magnetwirkung auf Mitarbeitende. So steigen Unternehmenstreue und Identifikation mit dem Unternehmen. bAV-Experte…

bAVheute
27.10.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.