SV-Rechengrößen 2025 und ihre Bedeutung für die bAV
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1049. Sitzung vom 22.11.2024 unter Top 32, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1049. Sitzung vom 22.11.2024 unter Top 32, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 unverändert zu.
Damit erhöht sich der Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung für Beiträge zur bAV. Aber auch gesetzlich pflichtversicherte Rentner mit Versorgungsbezügen profitieren durch eine höhere Freigrenze bzw. höheren Freibetrag.
Für 2025 gelten damit folgende Werte:
Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2025
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