Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur.
Betriebliche Altersversorgung – einfacher, digitaler und portabler auch mit Blick auf KMUs und Geringverdiener
Auf Seite 19 finden sich ein paar gute Ideen für die bAV: „Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.“
Damit das gelingt, gibt es bereits viele gute Vorschläge. Zum Beispiel wäre die Abschaffung des steuerlichen Schriftformerfordernisses (§ 4d EStG / § 6a EStG) zu Gunsten eines Textformerfordernisses ein erster Schritt in Richtung Digitalisierung bzw. Vereinfachung. Oder auch das leidige Thema Doppelverbeitragung bei privater Fortführung einer Direktversicherung ohne Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft auf den Arbeitnehmer. Dies könnte ein Schritt in Richtung „Erhöhung der Portabilität“ sein.
Mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente – die Aktivrente kommt
Für viele potenzielle Rentner ist die Weiterarbeit eine Überlegung wert. Damit sich das finanziell lohnt, soll die Aktivrente die Weiterarbeit versüßen: „Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen.“
Hier sollten Arbeitgeber auskunftsfähig sein, wenn Rentnerinnen und Rentner mit dem Wunsch nach Weiterarbeit plötzlich in der Personalabteilung fragen, was die Weiterarbeit für die bAV-Anwartschaften bedeutet.
„Neue“ Selbstständige ohne Altersvorsorge werden in die GRV einbezogen – gründerfreundlich
Auch das Thema Selbstständige ohne ausreichende (freiwillige oder obligatorische) Altersvorsorge wird adressiert. Betroffen sollen nur „neue“ Selbstständige sein. Seite 19 des Koalitionsvertrags formuliert das so:
„Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“
Ohne Absicherung im Alter droht oftmals Grundsicherung im Alter. Damit war es schon immer eine gute Idee, dass Selbstständige, die keine Vorsorge treffen müssen (z.B. nicht obligatorisch in ein Versorgungswerk einzahlen), das freiwillig tun. Diese Freiwilligkeit wird bisher durch § 82 Abs. 4 SGB XII „belohnt“, indem Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge, zumindest teilweise, nicht auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Leider wurde der Freibetrag von 100 € nicht dynamisiert, sodass die Inflation über die Jahre dafür sorgt, dass die Attraktivität einer eigenen Vorsorge für Menschen in der Grundsicherung abnimmt.
Das nun im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, für neue Selbstständige eine obligatorische Altersvorsorge vorzusehen, geht darüber hinaus. Sicher mit dem Ziel, dass weniger Menschen auf Grundsicherung angewiesen sind.
Frühstart-Rente kommt – 10 Euro pro Monat für jedes Kind
Mit Vorsorge am besten schon im Kindesalter anfangen – im Koalitionsvertrag auf Seite 19 nimmt man sich genau das vor: „Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“
Gesetzliche Rente – Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031
Ebenfalls auf Seite 19 adressiert der Koalitionsvertrag das Rentenniveau der gesetzlichen Rente: „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest.“
Fazit
Letztlich muss man abwarten, was sich davon in den jeweiligen Gesetzen finden wird. Der Koalitionsvertrag kann nur ein grober Rahmen sein. Auf die Details kommt es an, wenn es z.B. um die Frage geht, was denn eine „verlässliche Absicherung für Selbstständige“ als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung genau ist.
Das wird dann die Aufgabe des Gesetzgebers sein. bAVheute wird wieder berichten.