Die nicht mehr ganz neue Bundesregierung plant nun ein „Sofortprogramm“, aus dem die dringlichsten Maßnahmen für die Legislatur ersichtlich werden. Was ist dabei für die gesetzliche Rentenversicherung und private bzw. betriebliche Altersversorgung?
Die neue Bundesregierung hat nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am 28.5.2025 ein „Sofortprogramm“ mit ca. 60 Punkten veröffentlicht. Laut Präambel gilt: „Bis zur Mitte des Jahres soll für jeden sichtbar werden, dass es mit Deutschland vorangeht. Dazu werden wir prioritär die nachfolgend genannten Maßnahmen umsetzen“.
Unter Punkt 5 „Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie“ wird ein „umfassendes Rentenpaket“ adressiert und der „Beginn einer großen Rentenreform“ mit den Bestandteilen:
- Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031
- Vollendung der Mütterrente
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Einführung der Aktivrente
- Einführung der Frühstart-Rente
Nicht erwähnt wird die Riesterreform 2.0, die bekanntlich beim Bundesfinanzministerium anzusiedeln ist.