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Gesetzesentwurf

Ein Stück Normalität – Entwurf zur privaten Altersvorsorge und Altersvorsorgedepots im Bundestag beraten

Abgeordnete des Bundestages debattieren über den FDP-Gesetzesentwurf zur Einführung eines Altersvorsorgedepots.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
09.12.2024
Ein Stück Normalität – Entwurf zur privaten Altersvorsorge und Altersvorsorgedepots im Bundestag beraten
© shutterstock | sebra

Abgeordnete des Bundestages debattieren über den FDP-Gesetzesentwurf zur Einführung eines Altersvorsorgedepots.

Das Wort des Jahres 2024 ist „Ampel-Aus“ steht auch für das „Aus“ von Gesetzesvorhaben, zumindest einmal vorerst. Denn die Probleme, die es zu lösen gilt bleiben auch für eine Nachfolgeregierung dieselben. Es ist daher schwer vorstellbar, dass Gesetzesvorhaben, die es teilweise bis zum Kabinettsbeschluss und im Falle des BRSG II auch schon zu einer Bundesratsempfehlung an die Ausschüsse geschafft haben, komplett aufschnüren werden.

Das scheinen auch Abgeordnete des Bundestages zumindest ähnlich zu sehen, als sie am 4. Dezember in einer Debatte die Altersvorsorge in Deutschland berieten. Dazu lag den Parlamentariern zur ersten Beratung ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (20/14027) vor, welcher sich „eng an den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge“ der Bundesregierung, orientierte. Auf bAVheute wurde darüber berichtet.

Zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs

Die zentralen Punkte des FDP-Entwurfs sind

  • Einbeziehung von Selbstständigen in die Förderung
  • Erhöhung der zulässigen Rentengarantiezeit auf 20 Jahre bei lebenslanger Leibrente. Dies ist vor allem für Frauen wichtig, deren Lebenserwartung statistisch mit 83 Jahren über denen der Männer mit 78,2 Jahren liegt.
  • Flexibilisierung der Gestaltung des Auszahlplans zur Bildung von Puffern gegen Wertschwankungen

Das der Entwurf der FDP keinerlei Chancen auf eine parlamentarische Mehrheit hat, dürfte sicher sein, was nicht bedeuten muss, dass diese nach der Bundestagswahl im Februar 2025, dann mit der notwendigen parlamentarischen Mehrheit, nicht wieder aufgegriffen werden.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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