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Transparenzpflichten schon ab Juni 2026

Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand

Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue Ansatzpunkte für die Bestandsberatung.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand
© shutterstock | Alex SG

Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue Ansatzpunkte für die Bestandsberatung.

Auch die betriebliche Altersversorgung fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Entgelttransparenzrichtlinie. Noch offen ist allerdings, wie weit dieser Einbezug in der nationalen Umsetzung, die bis 7. Juni 2026 erfolgt, konkret reichen wird. Besonders relevant ist dabei die Frage, welche Finanzierungsformen in künftige Berichtspflichten einbezogen werden und ob bei der bAV eher auf Beiträge oder auf spätere Leistungen abzustellen ist.

Gerade in gewachsenen Versorgungssystemen kann das brisant werden. Besitzstände, stichtagsbezogene Regelungen, Übergangsmodelle oder abgelöste Versorgungsordnungen führen oft zu Unterschieden, die historisch erklärbar, aber nicht immer sofort sauber dokumentiert sind. Genau hier entsteht ein Beratungsfeld für Vermittler.

Der Vermittleransatz liegt deshalb nicht zuerst in der Neugestaltung, sondern im strukturierten Bestandscheck der jeweiligen Eindeckung der Anwartschaften und Ansprüche:

  • Welche Zusagearten bestehen?
  • Wo gibt es Unterschiede zwischen Mitarbeitergruppen?
  • Welche Finanzierungslogiken liegen zugrunde?
  • Und sind diese Unterschiede objektiv und geschlechtsneutral begründbar?

Hinzu kommt: Sobald Entgeltunterschiede künftig stärker erklärt und begründet werden müssen, rückt auch die bAV als Bestandteil der Gesamtvergütung stärker ins Blickfeld. Vermittler können Unternehmen dabei unterstützen, bestehende Versorgungswerke transparenter zu machen und argumentativ belastbar aufzustellen.

Ein guter Türöffner ist die Prüfung gewachsener Versorgungsordnungen auf Dokumentation, Begründungslogik und Gleichbehandlung. Aus genau dieser Analyse kann sich konkreter Anpassungs- oder Beratungsbedarf ergeben.

Fazit
Die Entgelttransparenzrichtlinie macht die bAV nicht automatisch zum Problemfall. Sie gibt aber einen Anlass, die Versorgungssysteme zu erklären und Begründungen zu dokumentieren. Für Vermittler liegt darin die Chance, bestehende Versorgungssysteme gemeinsam mit dem Unternehmen auf Transparenz, Struktur und Begründbarkeit zu prüfen.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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