Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Entgelttransparenz früh mitdenken

ETRL verspätet – die bAV sollte dennoch jetzt geprüft werden

Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Für bAV-Vermittler bleibt jedoch der Anlass, Personalverantwortliche schon jetzt auf prüfungsrelevante bAV-Themen vorzubereiten.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
22.06.2026
ETRL verspätet – die bAV sollte dennoch jetzt geprüft werden
© Die Stuttgarter

Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Für bAV-Vermittler bleibt jedoch der Anlass, Personalverantwortliche schon jetzt auf prüfungsrelevante bAV-Themen vorzubereiten.

Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht bis zum vorgesehenen Termin (7.6.2026) in nationales Recht überführt. Der gesetzgeberische Zeitplan wurde gerissen, der Handlungsdruck für Unternehmen aber bleibt. Denn die Richtung ist klar: Vergütungssysteme sollen transparenter, konsistenter und besser begründbar werden.

Für die bAV-Beratung ist vor allem ein Punkt relevant: Die betriebliche Altersversorgung gehört im Verständnis der Richtlinie zur Gesamtvergütung. Damit wird sie automatisch Teil jeder künftigen Prüfung von Entgeltstrukturen. Unternehmen sollten deshalb nicht erst auf das deutsche Umsetzungsgesetz warten, sondern ihre bAV-Regelungen schon jetzt auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit prüfen.

Sonderregelungen strukturiert erfassen

Besonders wichtig ist das dort, wo unterschiedliche Arbeitgeberbeiträge, mehrere Versorgungsordnungen oder historisch gewachsene Sonderregelungen bestehen. Solche Unterschiede können sachlich gerechtfertigt sein – sie müssen dann aber auch erklärbar und dokumentiert sein. Hier entsteht ein konkreter Beratungsanlass für Vermittler: bAV-Systeme strukturiert erfassen, Unterschiede sauber einordnen und Personalverantwortliche auf kritische Punkte hinweisen.

Für HR heißt das: Die bAV ist nicht länger nur ein Benefit-Thema, sondern Teil der Vergütungsarchitektur. Für Vermittler ist jetzt der richtige Zeitpunkt, gemeinsam mit Unternehmen Bestände, Zuschusslogiken und Versorgungsordnungen zu prüfen. Wer hier früh Orientierung gibt, hilft bei der Vorbereitung auf die ETRL und stärkt zugleich die Qualität der bAV-Kommunikation im Unternehmen.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Escape-Klausel im Praxistest: Entlastung oder Falle für Pensionskassen und Unternehmen?
Gastbeitrag Anpassungsprüfung bei Pensionskassen

Escape-Klausel im Praxistest: Entlastung oder Falle für Pensionskassen und Unternehmen?

Die Escape-Klausel soll Unternehmen bei der Anpassungsprüfung laufender Betriebsrenten entlasten. In der Praxis zeigt sich jedoch, wie komplex ihr Zusammenspiel mit Pensionskassenzusagen, Technischen…

Moritz Coché
15.07.2026
Teilzeit als neuer Standard – Herausforderung für die Altersvorsorge und Chance für Unternehmen
Gastbeitrag Teilzeit und Vorsorge

Teilzeit als neuer Standard – Herausforderung für die Altersvorsorge und Chance für Unternehmen

Teilzeit prägt den deutschen Arbeitsmarkt immer stärker, wodurch auch Versorgungslücken im Alter wachsen. Gastautor Sven Geißler, Gewinner des Stuttgarter bAV-Preises 2026, zeigt, warum Unternehmen…

Sven Geißler
13.07.2026
Impulse für Ihre bAV-Beratung gefällig?
Webinarreihe startet

Impulse für Ihre bAV-Beratung gefällig?

Die Webinarreihe „bAV Impulse“ liefert Vermittlern zahlreiche Tipps und Ansätze, um mit unterschiedlichen Themen auf eine breite Zielgruppe zugehen zu können. Die betriebliche Altersversorgung…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
01.07.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.