Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
Beitragssatz sinkt auf 0,4 Promille

Mehr Schadensfälle, weniger Beitrag: Der PSV-Satz sinkt

Laut der Pressemitteilung des Pensionssicherungsvereins (PSV) vom 13.11.2024 wurde der Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4 Promille festgesetzt (Vorjahr 1,9 Promille).

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
13.11.2024
Mehr Schadensfälle, weniger Beitrag: Der PSV-Satz sinkt
© Pensions_Sicherungs-Verein_Jirsak

Laut der Pressemitteilung des Pensionssicherungsvereins (PSV) vom 13.11.2024 wurde der Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4 Promille festgesetzt (Vorjahr 1,9 Promille).

Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen ist die Zahl der gesicherten Schäden laut PSV nur leicht gestiegen und blieb damit deutlich unter den Schätzungen aus Mitte 2024.

Dies führt laut PSV zusammen mit einem günstigen Kapitalumfeld sowie dem entlastenden Effekt aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattungen insgesamt zu dem sehr geringen Beitragssatz.

Auswirkungen auf die bAV

Betroffen sind die (arbeitgeberfinanzierte) Direktversicherung im Falle eines widerruflichen Bezugsrechts, die Pensionskassen, die Unterstützungskasse, der Pensionsfonds und die Pensionszusage als unmittelbare Versorgungszusage, sofern der PSV-Schutz dem Grund nach besteht (z. B. nicht für beherrschende GGFs).

Durch die Absenkung des PSV-Beitrags auf 0,4 Promille wird die Absicherung gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers für diesen dadurch spürbar günstiger.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?
Anderweitige Arbeitgeberleistung

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?

Die Urteilsgründe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts liegen jetzt vor. Die Frage, ob eine anderweitige Arbeitgeberleistung den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
04.11.2025
Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann
Gastbeitrag: Gesundheitsvorsorge in Unternehmen

Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann

Ein hoher Krankenstand belastet Unternehmen und schwächt ihre Effizienz. Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement hier präventiv wirken kann und dabei zugleich auf die Nachhaltigkeitsstrategie…

Bild von Thomas Maurer
Thomas Maurer
04.11.2025
Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?
BAG-Urteil

Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?

Die Anpassungen von Betriebsrenten ist vor den Gerichten ein Klassiker. Dabei geht es einerseits um das Interesse der Rentner, den Kaufkraftverlust der Bezüge ausgeglichen zu bekommen, und…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
03.11.2025
Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation
Mitarbeitermagnet bAV

Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation

Einer der wesentlichen Vorteile einer leistungsstarken Betriebsrente ist die Magnetwirkung auf Mitarbeitende. So steigen Unternehmenstreue und Identifikation mit dem Unternehmen. bAV-Experte…

bAVheute
27.10.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.