Laut der Pressemitteilung des Pensionssicherungsvereins (PSV) vom 13.11.2024 wurde der Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4 Promille festgesetzt (Vorjahr 1,9 Promille).
Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen ist die Zahl der gesicherten Schäden laut PSV nur leicht gestiegen und blieb damit deutlich unter den Schätzungen aus Mitte 2024.
Dies führt laut PSV zusammen mit einem günstigen Kapitalumfeld sowie dem entlastenden Effekt aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattungen insgesamt zu dem sehr geringen Beitragssatz.
Auswirkungen auf die bAV
Betroffen sind die (arbeitgeberfinanzierte) Direktversicherung im Falle eines widerruflichen Bezugsrechts, die Pensionskassen, die Unterstützungskasse, der Pensionsfonds und die Pensionszusage als unmittelbare Versorgungszusage, sofern der PSV-Schutz dem Grund nach besteht (z. B. nicht für beherrschende GGFs).
Durch die Absenkung des PSV-Beitrags auf 0,4 Promille wird die Absicherung gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers für diesen dadurch spürbar günstiger.