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Gesetzliche Sozialversicherung 2026

Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV

Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2026 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer erweiterten sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Förderung der bAV.

Bild von Frank Wörner
Bild von Andreas Mock
Frank Wörner, Andreas Mock, Die Stuttgarter
09.09.2025
Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV
© shutterstock | Andrey Popov

Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2026 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer erweiterten sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Förderung der bAV.

Diese Werte sind vorläufig, da sie vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt noch von der Bundesregierung beschlossen werden müssen. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass es zu Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf kommt.

Anzumerken ist, dass es entgegen den Erwartungen 2026 nicht zu einer Dynamisierung der Förderung im Rahmen des § 100 EStG (Niedrigverdienerförderung) kommt, sondern erst zum 1.1.2027. bAVheute hat darüber bereits berichtet:
Regierungsentwurf zum BRSG II liegt vor – Eile mit angezogener Handbremse

Nachfolgend haben wir die Zahlen wie gewohnt in einer Übersicht für Sie aufbereitet:

Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2026

Download

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Bild von Andreas Mock

Beitrag von:

Andreas Mock

Prokurist bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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