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Geschäftsbericht 2024

PSVaG legt Jahresabschluss 2024 vor: Sicherungsfälle erneut gestiegen

In seiner Pressemitteilung vom 11.4.2025 hat der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) über die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 für sein 50. Geschäftsjahr informiert. Danach lag das Schadenvolumen im Jahr 2024 mit 703 Mio. Euro gut 10 % über dem Niveau des Vorjahres.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
14.04.2025
PSVaG legt Jahresabschluss 2024 vor: Sicherungsfälle erneut gestiegen
© shutterstock | oatawa

In seiner Pressemitteilung vom 11.4.2025 hat der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) über die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 für sein 50. Geschäftsjahr informiert. Danach lag das Schadenvolumen im Jahr 2024 mit 703 Mio. Euro gut 10 % über dem Niveau des Vorjahres.

Anstieg der Sicherungsfälle von 417 im Jahr 2023 auf 504 im Jahr 2024

Im Jahr 2024 stieg die Anzahl der Insolvenzen, für die der PSVaG eintrittspflichtig geworden ist, auf 504. Gegenüber dem mit 417 Sicherungsfällen sehr niedrigen Niveau des Vorjahres bedeutet dies einen Anstieg um 21 %. Im Rahmen des Schadenvolumens wirkten sich Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 162 Mio. Euro (im Vorjahr 132 Mio. Euro) dämpfend aus.

Beitragssatz 2024 deutlich geringer als im Vorjahr und sehr viel geringer als im Durchschnitt der letzten 50 Jahre

Der Beitragssatz lag 2024 mit 0,4 Promille deutlich unter dem Beitragssatz des Vorjahres von 1,9 Promille. Der durchschnittliche Beitragssatz der letzten 10 Jahre beträgt 1,9 Promille und über alle bisherigen 50 Geschäftsjahre 2,6 Promille. Diese für Arbeitgeber mit PSV-pflichtigen Durchführungswegen sehr erfreuliche Zahl resultiert u. a. aus einer ungewöhnlich hohen Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 631 Mio. Euro.

Ausblick für 2025

Das Schadengeschehen in den ersten Wochen des Jahres 2025 entwickelte sich laut PSV auf Vorjahresniveau. Gesamtwirtschaftlich wird insbesondere wegen der angespannten Wirtschaftslage mit einem ansteigenden Insolvenzgeschehen gerechnet.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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