Mit der Umsetzung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll es nun schnell gehen. Seit 3.9.2025 liegt der Regierungsentwurf vor.
Es soll zügig weitergehen:
- 9.10.2025: 1. Lesung im Bundestag
- 3.11.2025: Anhörung im Ausschuss für Arbeit & Soziales
- 7.11.2025: 2./3. Lesung im Bundestag und Verabschiedung
Die Handbremse – verbesserte Förderung von Niedrigverdienern erst ab 1.1.2027
Zu dem Tempo passt leider nicht so ganz, dass die für die Planbarkeit so wichtige Dynamisierung der Einkommenshöhen von Niedrigverdienern erst zum 1.1.2027 kommen soll.
Denn bisher gilt – und gilt dann leider auch noch bis 1.1.2027: Die Förderung nach § 100 Abs. 3 EStG gilt nur für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro pro Monat. Diese Grenze ist fix, was regelmäßig dazu führt, dass Arbeitnehmer bei Gehaltserhöhungen aus der Förderung herausfallen.
Eine dynamische Grenze (3 % der Beitragsbemessungsgrenze; 2025: 2.898 Euro) war zwar schon im Referentenentwurf erst zum 1.1.2027 vorgesehen. Der Regierungsentwurf ändert aber daran leider nichts.
Bringt der Regierungsentwurf Änderungen?
Kaum. Es soll, anders als im Referentenentwurf, zu einer Evaluierung der Maßnahmen kommen.
§ 30a BetrAVG sagt hierzu: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird bis 2030 untersuchen, ob die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist.“

