SV-Rechengrößen 2026 und ihre Bedeutung für die bAV
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1059. Sitzung vom 21.11.2025 unter Top 61, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1059. Sitzung vom 21.11.2025 unter Top 61, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 unverändert zu.
Damit erhöht sich der Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung für Beiträge zur bAV.
Für 2026 gelten damit folgende Werte:
Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2026
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