SV-Rechengrößen werden am 22.11.24 durch den Bundesrat verabschiedet
Stunden vor dem Auseinanderbrechen der Ampel hat das Bundeskabinett am 6.11. noch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im Kabinett verabschiedet.
Stunden vor dem Auseinanderbrechen der Ampel hat das Bundeskabinett am 6.11. noch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im Kabinett verabschiedet.
Für den 22.11.2024 steht die Verordnung nun als Top 34 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Mit der endgültigen Verabschiedung ist zu rechnen. Einen Überblick über die Auswirkungen 2025 finden Sie hier.
Nachfolgend haben wir die Zahlen wie gewohnt in einer Übersicht für Sie aufbereitet:
Mit Schreiben vom 17.9.2026 schließt sich das BMF dem BFH-Beschluss vom 4.9.2024 an und hebt das bisher gültige Schreiben aus 2002 auf. Ausgangspunkt bilden der BFH-Beschluss vom 4.9.2024 (XI R…
Das OLG München (Beschluss vom 7.8.2026 – 25 W 1080/26) bestätigt, dass sich die Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers grundsätzlich auf das vom Kunden konkret angefragte…
Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2027 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer…
Karin Gleich-Nguyen, Andreas Mock, Die Stuttgarter
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Unser Newsletter
Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.