Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin
bAV nach dem Regierungsbruch

Trotz Ampel-Aus – weiterhin stabiler Rahmen für die bAV

Gesetzesvorhaben stehen nach dem Aus der Ampelkoalition auf der Kippe. Die betriebliche Altersversorgung ist davon weniger betroffen als die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge bzw. als das Rentenpaket II.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
13.11.2024
Trotz Ampel-Aus – weiterhin stabiler Rahmen für die bAV
shutterstock | A_stockphoto

Gesetzesvorhaben stehen nach dem Aus der Ampelkoalition auf der Kippe. Die betriebliche Altersversorgung ist davon weniger betroffen als die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge bzw. als das Rentenpaket II.

Der Gesetzgeber hat(te) Großes mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung vor. So sollte das Betriebsrentenstärkungsgesetz II u. a. die Förderung nach § 100 EStG (Niedrigverdienerförderung) für Arbeitgeber attraktiver machen. Auch eine weitere Möglichkeit im Rahmen der Abfindung war geplant und auch die private Altersvorsorge sollte eine Frischzellenkur bekommen. Das die Auswirkungen auf die bAV nicht so ganz zu Ende gedacht waren, war ebenfalls Thema auf bAVheute.

Nicht zu vergessen die gesetzliche Rente. Unter dem Stichwort Rentenpaket II sollte es zu einem Aufbau eines „Generationenkapitals“ kommen.

Alles Makulatur?

Nun stehen aufgrund des Bruchs der Ampel diese Vorhaben allesamt auf der Kippe. Oder anders ausgedrückt „nichts genaues weiß man nicht“. Darunter fällt leider auch die verbesserte Förderung nach § 100 EStG, dessen Inkrafttreten für den 1.1.2025 vorgesehen war.

Business as usual – bAV ist schon jetzt gut aufgestellt!

Trotz der Fragezeichen hinter den beschriebenen Gesetzesvorhaben gilt, dass es für die bAV einen bewährten und stabilen Rahmen gibt. So ist die Förderung nach § 100 EStG eine echte Erfolgsgeschichte, und trägt maßgeblich zur weiteren Verbreitung der bAV bei.

Es gibt also keinen Grund vom bewährten Vorgehen abzuweichen und dafür zu sorgen, dass die betriebliche Altersversorgung weiterhin wächst und gedeiht.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen
Digitale Rentenübersicht

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen

Die Digitale Rentenübersicht einzusetzen, unterstützt standardisierte Beratungsprozesse der Vermittler. Über die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) hat bAVheute schon sehr früh informiert und mit…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
07.07.2025
Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV
BMAS legt Referentenentwurf vor

Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV

Nun liegt er also vor, der „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Jetzt sind die Verbände, u. a. auch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
07.07.2025
Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 
BAG-Urteil

Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 

Zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Keine Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei einer tariflich eingeführten Besitzstandskomponente
Wartezeiten Erziehungszeit

Keine Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei einer tariflich eingeführten Besitzstandskomponente

Arbeitgeber dürfen in Einklang mit der BAG-Rechtsprechung Erziehungszeiten zulässigerweise im Rahmen von Anwartschaftssteigerungen nicht berücksichtigen. Aber gilt das auch für die Frage der…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.