Nun ist er da, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Und wie auch in den Koalitionsverträgen aller Vorgängerregierungen finden sich darin Passagen zur (betrieblichen) Altersversorgung.
Gesetzliche Rente – Rentenniveau bei 48 % bis 2031
Auf Seite 19 adressiert der Koalitionsvertrag zunächst das Rentenniveau der gesetzlichen Rente. Wörtlich ist zu lesen: „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest.“
Hinweis zum Nachhaltigkeitsfaktor: Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Steigt die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner, so wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor dämpfend aus und die Rentenanpassung nach oben fällt entsprechend geringer aus.
Ebenfalls auf Seite 19 findet sich eine Aussage, die Anlass zum Nachdenken gibt, denn dort heißt es: „In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen.“ Was genau mit der Kenngröße gemeint sein könnte, sagt der Koalitionsvertrag leider nicht.
Frühstart-Rente für Kinder ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr
Je früher vorgesorgt wird, desto besser. Dieser Erkenntnis folgend, bringt der Koalitionsvertrag die „Frühstart-Rente“ ins Spiel. „Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen.“
Über die 12 Jahre hinweg wären das 1.440 €. Damit mit Erreichen des 18. Lebensjahrs nicht einfach mit der Vorsorge aufgehört wird, muss eine Möglichkeit bestehen, auch weiterhin Beiträge zu leisten. Dies haben die Koalitionäre erkannt und formuliert: „Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“
Betriebliche Altersversorgung – digitaler, einfacher und portabler
Auch die zukünftige Regierung bekennt sich zur bAV als zentralem Bestandteil der Altersversorgung und richtet ihr Augenmerk auf die Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen und auf die Versorgung von Niedrigverdienern.
Die Koalition formuliert das so: „Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.“ Damit wächst die Chance, dass z.B das Schriftformerfordernis des § 6a EStG bzw. § 4d EStG zu Gunsten der Textform entfällt.
Grey Gold – weiterarbeiten soll für Rentner deutlich attraktiver und für Unternehmen einfacher werden
Der Koalitionsvertrag entdeckt die weiterarbeitenden Rentner, so wie das viele Firmen auch tun. Das profunde Wissen soll möglichst spät die Firma verlassen. Dafür muss aber die Weiterarbeit zum einen für Rentner attraktiver und zum anderen für Unternehmen einfacher werden.
Ersteres adressiert der Koalitionsvertrag, indem er auf Seite 20 formuliert: „Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“
Gleichzeitig soll für Unternehmen, die solche Rentner beschäftigen wollen, eine Hürde entfallen. „Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen.“
Fazit
Das BRSG II, das es immerhin bis zum Kabinettsentwurf geschafft hat, adressierte schon einige der im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführten Maßnahmen, wie beispielsweise die verbesserte Förderung von Niedrigverdienern. Was sich CDU/CSU und SPD vornehmen, vor allem wenn es um weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einfachere Vorgaben geht, macht sehr viel Sinn. Was davon letztlich den Weg ins Gesetz findet, muss abgewartet werden. Sicher dabei ist aber: bAVheute wird darüber berichten.