Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer Studie die bAV-Verbreitung untersucht. Stabile Anwartschaften und die positiven Entwicklungen in der Direktversicherung bestätigen, dass Betriebsrenten fester Bestandteil der Altersversorgung sind.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz I (2018) wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung bereits verbessert. Im aktuellen Forschungsbericht der Bundesregierung wurden die Entwicklungen seit Inkrafttreten genauer untersucht.
Im Dezember 2023 bestanden – ohne Mehrfachanwartschaften innerhalb der Durchführungswege – insgesamt 20,875 Millionen aktive Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung. Der stärkste Durchführungsweg sind nach wie vor Direktversicherungen. Sie stellten 2023 mit 5,453 Millionen Anwartschaften (+1,7 % im Vergleich zu 2022) einen Anteil von über 26 %.

Im Vergleich zu 2001, also dem Jahr, als das Altersvermögensgesetz eingeführt wurde, steigen die bAV-Anwartschaften um 43 %, die Direktversicherungen von 4,2 auf 5,4 Millionen Verträge (+29,7 %). Das Ergebnis zeugt von hoher Stabilität der bAV-Anwartschaften und zugleich davon, dass weiteres Potenzial vorhanden ist. Mit dem BRSG II sollen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Das lässt mit einiger Berechtigung auf Wachstum hoffen.
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