5 Wünsche für die betriebliche Altersversorgung 2024
Wunsch 1: bAV ohne Bestrafung und Bürokratie
Mein erster Wunsch an Weihnachten ist, dass doch bitte Knecht Ruprecht, der sich wahlweise bei unserer Regierung und obersten Gerichten Anregungen zur Bestrafung abholt, seine Rute häufiger zu Hause lässt.
Denn Anreiz ist in der bAV allemal besser als Bestrafung und Bürokratie. In 2023 waren die zwei schlimmsten Exzesse zum einen das PUEG (Pflege- und Unterstützungsgesetz), dass sehr kurzfristig erhebliche Aufwände für Arbeitgeber und Versorgungsträger auch in der bAV mit sich brachte (Stichwort: Berücksichtigung von Kindern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung). Zum anderen haben die Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Kapitalwahlrecht des Arbeitgebers noch weiter die ohnehin schon geringen Freiheiten des Arbeitgebers eingeschränkt. In der Konsequenz führt dies bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen zu reinen Kapitalzusagen ohne Rentenoption und so sieht ja auch der Trend bei mancher Konzernneugestaltung mit dem Ziel der Risikominimierung aus!
Wunsch 2: Digitalisierung – ja, bitte jetzt
Mein zweiter Wunsch: Für jeden offensichtlich tut sich „Deutschland“ und unsere öffentliche Verwaltung schwer mit dem Thema Digitalisierung – noch eine Prise Datenschutz und schon geht nichts mehr. Doch in der bAV gibt es mittlerweile viele gute Lösungen, die auch noch bedienerfreundlich sind: Also bitte das unsägliche Schriftformerfordernis aus dem 19. Jahrhundert (Pensionszusage, Unterstützungskasse, Nachweisgesetz, …) endlich an die heutige Zeit anpassen. Bitte auch sonstige Hürden z. B. bei der Unterschrift beseitigen. Kostet den Gesetzgeber wenig und bringt viel.
Wunsch 3: Mit Augenmaß mehr Rendite
Bei meinem dritten Wunsch geht es um eine vernünftige Adjustierung zwischen Chancen und Risiko. Das ifa-Institut hat klar aufgezeigt, dass zu hohe Garantien nur für ein hohes Risiko durch die Inflation sorgt – und die Inflation der letzten Jahre hat genau das gezeigt. Daher politischer Mut für eine Regelung mit Augenmaß, die auch in der bAV abgesenkte Garantien und eine deutliche Chance auf ein Mehr an Rendite durch mehr Sachwertanlagen verbindet. Und diesen Mut auch bitte für die Rentenphase! Gerade im Alter muss der Betriebsrentner lebenslang ein gewisses Maß an Sicherheit haben und gleichzeitig noch eine Chance auf höhere Rendite bleiben. Also nicht bei Reformen das Kind mit dem Bade ausschütten: Wir brauchen höhere Rendite und lebenslange Rentenphasen.
Wunsch 4: Die Versorgung der Unternehmer einfach halten
Der vierte Wunsch ist für die vielen Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Unternehmen den Mittelstand bilden und unserem Land in der Breite Wohlstand gebracht haben. Es muss auch gerade für die GGF eine vernünftige bAV-Planung möglich sein, ohne dass sie Jahre und Jahrzehnte später durch die Finanzverwaltung und den Bundesfinanzhof Torturen ausgesetzt sind (auch die Klagen kosten ja eine Menge Geld!). Die Regierung plant auf der einen Seite eine Zwangsversorgung für Selbständige – hoffentlich auch das mit Augenmaß – und auf der anderen Seite wird die freiwillige bAV der Unternehmer vom Betriebsprüfer in Frage gestellt. Das passt nicht und erschüttert auch das Vertrauen der GGF in die bAV für ihre Beschäftigten.
Wunsch 5: Praxistaugliche Reformen
Und last but not least: Mein fünfter Wunsch, dass 2024 zum einen politisch die betriebliche Altersversorgung nicht in den Reformstau und unter den Rasenmäher der Kürzungen gerät und dass zum anderen auch hier mit Blick auf die Praxis agiert wird. Die betriebliche Altersversorgung ist „den Schweiß der Edlen“ wert und Knecht Ruprecht und seine Rute mögen außen vor bleiben!
Alle guten Wünsche
Allen Lesern von bAVheute wünschen ich und alle Autoren einige ruhige Tag „zwischen den Jahren“ und einen guten Start in das neue Jahr!