Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

3 Bausteine für die Niedrigverdienerförderung

Mit den Hebeln durch das BRSG können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit kleinem Einkommen gezielt bei dem Aufbau einer Altersversorgung unterstützen. bAVheute nennt die 3 wichtigen Bausteine.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
20.11.2017
3 Bausteine für die Niedrigverdienerförderung
© MIND AND I | Shutterstock

Mit den Hebeln durch das BRSG können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit kleinem Einkommen gezielt bei dem Aufbau einer Altersversorgung unterstützen. bAVheute nennt die 3 wichtigen Bausteine.

Der Gesetzgeber hat richtig erkannt, dass viele Arbeitnehmer gerne etwas für die eigene Altersversorgung tun würden. Viele können das aber nicht, weil ihr monatliches Budget gerade für die Kosten des Alltags ausreicht.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz steht nun ein verbessertes Instrumentarium zur Verfügung um zielgerichtet genau diejenigen zu fördern, die am wenigsten selbst vorsorgen können: Arbeitnehmer, die monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto verdienen, und somit als Niedrigverdiener gelten. Und das sind nicht wenige. In Deutschland betrifft das immerhin 27 % aller Arbeitnehmer. Viele davon in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt. Für Vermittler ist deshalb wichtig, die Fördermöglichkeiten und vor allem deren Kombinationsmöglichkeiten zu kennen.

Baustein 1: Ein Förderbeitrag für arbeitgeberfinanzierte Beiträge von mindestens 240 EUR, höchstens 480 EUR im Jahr

Ein Arbeitgeber, der für seinen niedrigverdienenden Mitarbeiter Beiträge zu einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in Höhe von mindestens 240 EUR (bzw. höchstens 480 EUR) jährlich leistet, kann sich davon 30 % im Rahmen der Lohnsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. ein sogenannter „ungezillmerter“ Tarif, bei dem die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden.

Baustein 2: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% bei Entgeltumwandlungen

Entscheidet sich der Arbeitnehmer, zukünftig noch zusätzlich Entgelt umzuwandeln, so ist der Arbeitgeber ab 1.1.2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen gesetzlich verpflichtet, einen 15%igen Zuschuss zu zahlen, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Für schon bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt das ab 2022. Die Verpflichtung ist nicht an das Merkmal „Niedrigverdiener“ geknüpft. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben.

Baustein 3: Zusätzliche private Vorsorge über Riester (Kollektivkonditionen über den Arbeitgeber)

Als dritter Baustein kann und sollte ein Niedrigverdiener die Möglichkeiten der Riesterförderung nutzen. Auch hier hat der Gesetzgeber nachgebessert. So ist zum Beispiel die Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR gestiegen. Vermittler können ihren Firmenkunden und deren Mitarbeiter oftmals noch günstige Gruppenkonditionen anbieten, das steigert das die Attraktivität des Angebots für Niedrigverdiener nochmals.

In der Kombination der Bausteine ist es auch einem Niedrigverdiener mit kleinen Beiträgen möglich, eine Altersversorgung aufzubauen, die die Lücke zur gesetzlichen Rente schließen hilft. Und das fast ohne Verzicht auf Einkommen. 

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“
Frauen & Altersvorsorge

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
07.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz
Neuer Entwurf zur Geldwäschemeldung

Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz

Der Entwurf konkretisiert die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz – Vermittler sind gefordert, ihre internen Abläufe anzupassen, um regulatorischen Anforderungen zu genügen. Vermittler sind…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.