Die Kommission will den Marktteilnehmern mehr Zeit für die Umsetzung geben. Das klingt zunächst einmal nach einer Verschnaufpause. Bereits im Oktober hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) einen Änderungsantrag verabschiedet, mit dem das Inkrafttreten der IDD vom 23.2.2018 auf den 1.10.2018 verschoben wird. Diesen hat die Europäische Kommission Ende November angenommen.
Aber: Die Verschiebung ändert nichts an der Umsetzung der IDD in nationales Recht bis spätestens 23.2.2018. Das bedeutet, dass die Verschiebung durch die Kommission keine „Verschnaufpause“ bedeutet. Denn eine solche Verschiebung müsste durch den deutschen Gesetzgeber erfolgen. Davon ist derzeit (Stand Dezember 2017) nicht auszugehen.
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Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
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