Die Kommission will den Marktteilnehmern mehr Zeit für die Umsetzung geben. Das klingt zunächst einmal nach einer Verschnaufpause. Bereits im Oktober hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) einen Änderungsantrag verabschiedet, mit dem das Inkrafttreten der IDD vom 23.2.2018 auf den 1.10.2018 verschoben wird. Diesen hat die Europäische Kommission Ende November angenommen.
Aber: Die Verschiebung ändert nichts an der Umsetzung der IDD in nationales Recht bis spätestens 23.2.2018. Das bedeutet, dass die Verschiebung durch die Kommission keine „Verschnaufpause“ bedeutet. Denn eine solche Verschiebung müsste durch den deutschen Gesetzgeber erfolgen. Davon ist derzeit (Stand Dezember 2017) nicht auszugehen.
Vermittler begleiten heute den gesamten Prozess der bAV. Doch wie lässt er sich effizient und digital gestalten – von der Analyse beim Arbeitgeber über die Konzeption und Arbeitnehmerinformation…
Die Digitalisierung macht die bAV effizienter und verändert zugleich die Rolle des Vermittlers. Weniger Administration, mehr Strukturierung, Koordination und Beratung: Digitale Prozesse werden die…
Die Heubeck-Richttafeln bilden die Grundlage für die Bewertung vieler Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat nun überprüft, ob die seit 2018…
Andreas Mock, Die Stuttgarter
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Unser Newsletter
Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.