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Anwendungsbeginn der IDD auf den 1.10.2018 verschoben – trotzdem keine Verschnaufpause

Mehr Zeit für die Umsetzung der IDD?

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.12.2017
Anwendungsbeginn der IDD auf den 1.10.2018 verschoben – trotzdem keine Verschnaufpause
© hanohiki | Shutterstock

Mehr Zeit für die Umsetzung der IDD?

Die Kommission will den Marktteilnehmern mehr Zeit für die Umsetzung geben. Das klingt zunächst einmal nach einer Verschnaufpause. Bereits im Oktober hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) einen Änderungsantrag verabschiedet, mit dem das Inkrafttreten der IDD vom 23.2.2018 auf den 1.10.2018 verschoben wird. Diesen hat die Europäische Kommission Ende November angenommen.

Aber: Die Verschiebung ändert nichts an der Umsetzung der IDD in nationales Recht bis spätestens 23.2.2018. Das bedeutet, dass die Verschiebung durch die Kommission keine „Verschnaufpause“ bedeutet. Denn eine solche Verschiebung müsste durch den deutschen Gesetzgeber erfolgen. Davon ist derzeit (Stand Dezember 2017) nicht auszugehen. 

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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