Wie der Arbeitgeberzuschuss auch bei bestehenden Entgeltumwandlungen rechtssicher abgebildet werden kann.
Mein Geld fragt:
Worauf ist bei der Erhöhung bestehender bAV-Verträge zu achten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Wollen Arbeitnehmer ihre Entgeltumwandlung in 2019 erhöhen, hat der Arbeitgeber das Problem, dies versicherungsrechtlich umzusetzen. Denn Versicherer sagen aus tariflichen Gründen schon mal „nein“. Dann bleibt für den Erhöhungsbetrag nur der Neuabschluss.
Stammt die Zusage aus einer Zeit vor dem 31.12.2017, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob die Erhöhung nach § 1a Abs.1a BetrAVG schon 2019 oder erst 2022 zuschusspflichtig ist. Hier besteht noch keine Rechtssicherheit.
Arbeitgeber, die keinerlei Risiko eingehen wollen, am Ende eine defizitäre Versorgung ihrer Mitarbeiter zu haben, sollten daher allen Beschäftigten, die eine bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung haben – unabhängig von einer Erhöhung – 15 Prozent on top mit einer Anrechnungsklausel geben.