Neben den konkreten Änderungen und Beratungsansätzen können die Leserinnen und Leser von bavheute.de sich weiter darauf verlassen, gut informiert zu sein. In unserem Ausblick erfahren Sie, welche Themen schon heute wichtig sind.
Attraktivität steigt
Entlastung für Betriebsrentner bei der Krankenversicherung
Ab 1.1.2020 wird für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich ein Freibetrag eingeführt. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen befreit. Insgesamt summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 % der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen. Auch die übrigen Betriebsrentnerinnen und -rentner profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet. In der Pflegeversicherung findet weiterhin nur die bisherige Freigrenze Anwendung.
Tipp: Wir haben ein Berechnungsbeispiel für Sie aufbereitet. So können Sie schnell nachvollziehen, welche Auswirkungen in verschiedenen Fallkonstellationen für Betriebsrentner zu erwarten sind.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
Beiträge zur Direktversicherung bis zu 552 Euro pro Monat steuerfrei. Davon sind 276 Euro pro Monat sozialversicherungsfrei.
Tipp: Bei der Stuttgarter können für Neuabschlüsse ab 2020 die Beiträge zu den Direktversicherungen index-safe und performance-safe auf 8 % der BBG erhöht werden. Die Erhöhung muss innerhalb der ersten 10 Jahren seit Versicherungsbeginn erfolgen.
15 % Zuschuss für bestehende Verträge
Die Uhr tickt für Alt-Entgeltumwandler weiter. Denn ab 1.1.2022 muss die Erhöhung der Altverträge systematisch „eingedeckt“ werden. Da das gerade bei Altverträgen problematisch werden kann, sollten Arbeitgeber mit ihren Vermittlern schon jetzt Lösungen suchen und fixieren. Sollte es bis 2022 zu Änderungen der Rechnungsgrundlagen (z. B. beim Rechnungszins) kommen, könnte eine Erhöhung im alten Vertrag schwieriger werden.
Tipp: Die Stuttgarter lässt auch in 2020 für alle Direktversicherungsverträge seit dem 1.1.2005 eine Erhöhung um 15 % in den Verträgen mit den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen zu. Sie haben Direktversicherungen bei einem Versicherer, der generell keine Erhöhung zulässt? Sprechen Sie uns an: Bei der Stuttgarter sind Verträge bereits ab einem jährlichen Beitrag von 15 Euro (ohne Mindestrente) möglich!
Gesetzliche Vereinfachungen geplant
Verwaltung von Direktversicherungen soll vereinfacht werden
Die versicherungsvertragliche Lösung soll zum neuen Standard werden, ohne dass der Arbeitgeber noch aktiv werden muss. Damit können gerade kleine Arbeitgeber ohne das Damoklesschwert einer drohenden Nachhaftung diesen besonders einfachen Durchführungsweg nutzen. Ein Termin für die notwendige Gesetzesänderung steht noch nicht fest. bAVheute.de hält Sie informiert.
Höhere Förderung für § 100 EStG
Der Förderbeitrag soll sich von derzeit maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppeln. Das soll ein Anreiz für die Verbreitung der zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern sein. Auch hier sind der Termin und weitere Details der Umsetzung noch offen.
Digitalisierung
Weiterentwicklung der bAV-Lösung und des Betriebsrentenmanagers
Bei der Digitalisierung von Prozessen baut Die Stuttgarter ihr Angebot für Geschäftspartner kontinuierlich aus. Neben Weiterentwicklungen für die digitale bAV-Verwaltung mit dem Stuttgarter Betriebsrenten-Manager wird auch die praxiserprobte Stuttgarter bAV-Lösung für eine einfache Umsetzung in vier Schritten verbessert. Freuen Sie sich auf eine neue und navigierbare Online-Lösung, die es Ihnen noch einfacher macht, in der bAV-Beratung erfolgreich zu sein.
Weitere Themen für Geld und Vorsorge
Höherer Mindestlohn
Zum 1. Januar 2020 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro angehoben. 2019 hatte dieser noch bei 9,19 Euro gelegen. Auch Auszubildende dürfen sich erstmals über einen Mindestlohn freuen: Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber zum 1. Januar 2020 erstmals mindestens 515 Euro im Monat gezahlt. Die Erhöhung des Mindestlohns bietet Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten, zusätzlich für ihr Alter vorzusorgen. Durch das BRSG bietet die betriebliche Altersversorgung insbesondere für Geringverdiener attraktive Möglichkeiten.
Rentenübersicht
Nur wer seine Lücken bei der Altersvorsorge kennt, kann entsprechende Vorsorge betreiben. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung eine säulenübergreifende und online-basierte Rentenplattform. Diese Transparenz wäre in der unabhängigen Beratung eine hilfreiche Orientierung. Umfang und Durchführungsweg könnten so in der Altersvorsorge passgenauer ermittelt werden. Mit einem ersten Gesetzesentwurf rechnet man im ersten Quartal 2020.
Rentenerhöhung
Auch im kommenden Jahr sollen die gesetzlichen Renten wieder steigen: Im Westen um 3,15 %, im Osten um 3,92 %. Dies geht aus einem Entwurf des Rentenversicherungsberichts hervor. Die steigenden Renten könnten Arbeitnehmer glauben lassen, dass die gesetzliche Rente für die Finanzierung ihres Ruhestands ausreichen wird. Makler können in diesem Zusammenhang auf die steigende Steuerlast für Rentner verweisen. So werden 2020 nur noch 20 % des Einkommens für Rentner steuerfrei sein – vor 15 Jahren waren es 50 %.
Fazit: Zusätzliche Altersversorgung ist notwendig. Gerade die betriebliche Altersversorgung bekommt Rückenwind, u. a. durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz und den beschriebenen Änderungen. Unabhängigen Versicherungsvermittlern kommt weiter eine herausragende Rolle zu, wenn es darum geht, bAV-Beratung zu leisten und versicherungsvertraglich einzudecken. Mit bavheute.de gilt dafür: Man muss nicht alles wissen. Man muss nur wissen, wo es steht.