Der Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vermeldet einen neuen Rekord. So wurden in 2019 noch so viele Renten wie nie zuvor ins Ausland überwiesen. Insgesamt waren es 246.446 und damit nochmal knapp 6.500 mehr Renten als im Vorjahr.
Mitte der Neunziger Jahre überwies die DRV gerade einmal 125.015 Renten ins Ausland. Der Trend, den eigenen Lebensabend im Ausland zu verbringen, hält also weiter an.
Ob Spanien, USA oder Frankreich – um die Lebenshaltungskosten aufbringen zu können, spielt die zusätzliche Vorsorge aus dem Arbeitsleben eine immer größere Rolle. Die bAV wird seit Jahren wichtiger und kann auch ins Ausland gezahlt werden. Ein paar Dinge sollten in der Beratung dennoch erwähnt sein:
- Ansprüche geltend machen: Der Versorgungsberechtigte muss seinen Anspruch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber geltend machen und nachweisen. Das kann aus dem Ausland einen höheren Aufwand bedeuten.
- Steuerpflicht prüfen: Betriebsrenten sind auch im Ausland steuerpflichtig. Das anzuwendende Steuerrecht hängt vom ständigen Wohnsitz des Rentners ab. Liegt dieser im Ausland, gelten die dortigen Steuerrechte auch für seine Betriebsrente. Wie das nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit vielen anderen Staaten zu handhaben ist, kann das Finanzamt Neubrandenburg prüfen.
- Beiträge zur Sozialversicherung: Betriebsrenten sind Versorgungsbezüge. Auf diese fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Ob der Betriebsrentner diese zahlen muss, hängt davon ab, ob er noch in Deutschland krankenversichert ist oder nicht. Das hängt davon ab, ob der Rentner seinen ständigen (Ruhe)Wohnsitz in einem Land hat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wie z. B. mit den EU-Staaten oder nicht.
Die Nachfrage nach einer betrieblichen Altersversorgung nimmt weiter zu, ebenso der Wunsch seinen Lebensabend im Ausland verbringen zu wollen. Vermittler sollten die Hintergründe der bAV rund um die Auszahlung ins Ausland kennen.