Wie nachhaltig die Impulse des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wirken, wird die Zukunft zeigen. Durch welche zusätzlichen Punkte der Gesetzgeber die Betriebsrenten weiter stärken könnte, ergab eine aktuelle Umfrage.
Dem Gesetzgeber ist nach eigenen Aussagen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ein „großer Wurf“ gelungen. Ein schon jetzt festzustellender Effekt ist in der Tat, dass die Aufmerksamkeit auf das Thema der betrieblichen Altersversorgung selten höher war. Diese können Vermittler hervorragend nutzen, um die verschiedenen Klientel jetzt gezielt anzusprechen.
Doch „nach dem Gesetz ist vor den Verbesserungen“. Und damit sich die allgemeine Euphorie nicht als Strohfeuer entpuppt, sollte der Gesetzgeber es nicht bei diesem Paket an Impulsen belassen. Vielmehr ist er gefordert, im Dialog mit allen Betroffenen, die zweite Säule der Altersvorsorge stetig weiterzuentwickeln. Ein Hauptpunkt wäre die Beseitigung der Doppelverbeitragung sowohl in der Beitrags- als auch Leistungsphase. 69 Prozent der befragten Dax- und mittelständischen Unternehmen sehen darin das größte Potenzial (siehe Grafik).
