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bAV statt Lohnerhöhung? Win-Win für alle!

Der Lohndruck für Unternehmen steigt weiter. Dabei kann eine gut konzipierte bAV die Personalaufwendungen effizienter gestalten und Kostenvorteile für Betriebe ermöglichen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
31.07.2023
bAV statt Lohnerhöhung? Win-Win für alle!
© shutterstock | Giffy vector

Der Lohndruck für Unternehmen steigt weiter. Dabei kann eine gut konzipierte bAV die Personalaufwendungen effizienter gestalten und Kostenvorteile für Betriebe ermöglichen.

Unternehmen stehen derzeit immer stärker vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Mitarbeitergewinnung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes hinzubekommen. Um als attraktiver Arbeitgeber zu gelten, spielt dabei das Lohnniveau natürlich eine große Rolle. Doch die Personalkosten zählen, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, oft zu den größten Kostenblöcken. Zwischen 27 und 32 % der Gesamtkosten – je nach Anzahl der Beschäftigten und je nach Branche – sind dem Personal zuzuordnen. Einer Umfrage der DZ-Bank zufolge, rechnen fast 80 % der mittelständischen Unternehmen im Zuge der hohen Inflation mit weiter steigenden Lohnkosten. Der Lohndruck wird größer und wer nicht mithalten kann, geht beim Werben um Fachkräfte leer aus.

bAV als bessere Alternative zur Lohnerhöhung

Hier können Vermittler Entlastung schaffen. Denn eine gut konzipierte Betriebsrente ist nicht nur die bessere Alternative zur Lohnerhöhung, sondern auch ein echter Kostenoptimierer fürs Unternehmen. Zum einen reduziert die Entgeltumwandlung die Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten. Diese Ersparnis müssen Arbeitgeber als Zuschuss zur Entgeltumwandlung zwar grundsätzlich nach § 1a Abs. 1a BetrAVG weitergeben. Gemäß § 4 EStG gilt dieser aber als Betriebsausgabe und kann steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechend sinken der zu versteuernde Gewinn und die zu zahlenden Unternehmenssteuern. Um sich eine doppelte Förderung zu sichern, können arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV für sozialversicherungspflichtige Geringverdiener (bis 2.575 Euro Bruttolohn nach Entgeltumwandlung) gem. § 100 EStG mit bis zu 288 Euro pro Jahr als Steuerabzug angesetzt werden.

Arbeitnehmer erhalten unterm Strich mehr von ihrem Arbeitgeber und verbessern ihre Versorgungssituation im Alter. Win-win für alle Beteiligten. Dazu zeigt eine Aon-Studie, dass mit zunehmendem Alter, die bAV einer Lohnerhöhung immer stärker vorgezogen würde.

Vertriebsunterstützung einsetzen

Durch die Kopplung von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberrente lassen sich nennenswerte Kostenoptimierungen realisieren. Wie dieses „Ticketmodell“ funktionieren kann, hat die Stuttgarter in einem einfachen Infoblatt zusammengefasst. Die Unterlage vermittelt Beratern grundlegende Informationen zum „Ticketmodell“ und kann in Arbeitgeber-Gesprächen eingesetzt werden. Alle Infos zur neuen bAV-Kampagne „bAV-einfach-machen“ finden Sie hier.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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