Für die Online-Ausgabe des Anlegermagazins „Mein Geld“ macht Dr. Henriette Meissner deutlich, dass die Beratung zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss am besten noch dieses Jahr stattfinden sollte.
Mein Geld fragt:
Was müssen Berater und Arbeitgeber über den verpflichtenden Zuschuss zur Entgeltumwandlung (§1a Abs. 1a BetrAVG) wissen?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Die Idee hinter der neuen Verpflichtung ist einfach: Bei einer Entgeltumwandlung soll der Arbeitgeber seine Ersparnis aus der Sozialversicherung an den Arbeitnehmer weitergeben. Komplex wird es bei der Umsetzung im Detail. Denn nicht nur bei der Berechnung der Ersparnis, auch beim Zeitpunkt und der Eindeckung der Umsetzung gibt es einiges zu beachten. Hier können sich Berater als kompetente Unterstützer ihrer Firmenkunden beweisen und die neuen Rahmenbedingungen verständlich und zeitnah – am besten noch in diesem Jahr – erläutern. Als Makler sind sie zentraler Ansprechpartner für die Eindeckung.